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First Green Industries MiniZ400 Instructions D'utilisation Et D'entretien page 48

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4.7 RESTRISIKO
Selbst bei sorgfältiger Bedienung und Einhaltung aller Normen und Vorschriften kann das Auftreten aller Risiken bei der
Verwendung des Laders nicht völlig ausgeschlossen werden.
Die Komponenten des Laders sowie des gesamten Systems entsprechen den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Selbst
wenn der Lader ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird und alle Anweisungen befolgt werden, kann
ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden.
Auch außerhalb der engen Risikobereiche in der Nähe des Laders sind bestimmte Restrisiken nicht auszuschließen. Per-
sonen in der Nähe des Laders müssen äußerst wachsam sein, damit sie bei einer Störung, einem Unfall, einer Panne usw.
sofort reagieren können.
Gefahr
Alle Personen in der Nähe des Laders müssen über die Risiken informiert werden, die sich aus
seiner Verwendung ergeben.
Zu den Risiken gehört:
$ Austreten von Betriebsstoffen durch Risse, Bruch von Rohren oder Behältern.
$ Unfallgefahr beim Fahren auf einem schwierigen Gelände oder Oberflächen wie Hängen, glatten oder unebenen
Oberflächen bzw. bei schlechter Sicht usw.
$ Herunterfallen, Stolpern usw. beim Einsteigen in den Lader,, insbesondere bei nassem Wetter, bei austretenden
Betriebsstoffen oder auf eisigen Oberflächen.
$ Brand- und Explosionsgefahr durch Batterien und elektrische Spannung.
$ Menschliches Versagen infolge Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.
$ Nicht behobene Schäden oder falsche und verschlissene Teile.
$ Mangelhafte Wartung und Prüfung.
$ Verwendung falscher Verbrauchsmaterialien.
$ Nichteinhaltung der Prüfungsintervalle.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Unfälle mit dem Lader, die auf die vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung
dieser Anweisungen durch den Betreiber zurückzuführen sind.
Gefahr
Unfallgefahr beim Umkippen des Laders! Halten Sie einen ausreichenden Abstand zur Maschine!
Wenn die Neigung 5 Grad überschreitet, kann die Maschine nur mit der Fernbedienung bedient
werden. Es ist verboten, auf der Maschine zu fahren.
94
4.8 STABILITÄT
Die Stabilitätsprüfungen des Laders wurden gemäß den neuesten technologischen Normen durchgeführt und die Stabilität
ist gewährleistet, sofern der Lader bestimmungsgemäß und für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. Diese Normen
berücksichtigen jedoch nur solche statischen und dynamischen Fliehkräfte, die bei einer spezifischen Anwendung in Über-
einstimmung mit den Betriebsregeln und dem vorgesehenen Zweck auftreten können.
Dennoch kann das Risiko einer Überschreitung der tragbaren Kraftverteilung aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder
Bedienung oder Stabilitätsverlust nicht völlig ausgeschlossen werden. Stabilitätsverlust kann auf folgende Weise verhindert
oder minimiert werden:
$ Sichern Sie die Last immer gegen Verrutschen, z. B. durch Festbinden.
$ Transportieren Sie instabile Lasten immer in geeigneten Behältern.
$ Fahren Sie in Kurven immer langsam.
$ Fahren Sie mit abgesenkter Last.
$ Richten Sie die Last so nahe wie möglich an der Mitte des Laders aus.
$ Vermeiden Sie es, sich bei Querfahrt an Hängen oder auf schiefen Oberflächen zu drehen.
$ Fahren Sie niemals an Hängen oder auf schiefen Oberflächen, wenn die Last bergab zeigt.
$ Fahren Sie nicht an Rändern von Rampen oder Treppen.
4.9. BESONDERE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DES LADERS UND DER ANBAUGERÄTE
Wenn der Lader anders als normal verwendet wird oder der Bediener nicht sicher ist, ob der Lader ordnungsgemäß und
ohne Unfallgefahr verwendet werden kann, muss immer die Zustimmung des Herstellers und des Anbaugeräteherstellers
eingeholt werden.
5. ÜBERBLICK ÜBER RISIKEN UND VORBEUGENDE MASSNAHMEN
Hinweis
Diese Tabelle dient als Hilfe bei der Ermittlung von Arbeitsrisiken und gilt für alle Antriebstypen.
Sie ist möglicherweise nicht vollständig.
Beachten sie die nationalen Vorschriften des Landes, in dem der Lader verwendet wird!
RISIKO
MASSNAHME
PRÜFHINWEIS
ANMERKUNGEN
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige
Die Ausrüstung des Laders entspricht nicht den
Prüfung
O
Aufsichtsbehörde oder die Versicherungsgesellschaft, die
örtlichen Vorschriften
eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung anbietet.
Mängel in den Fähigkeiten und der
Fahrerschulung (intern und extern)
O
-
Qualifikation des Fahrers
Benutzung durch unbefugte Personen
Zutritt mit Schlüssel nur für befugte Personen
O
-
Verordnung über die Sicherheit und den
wiederholte Prüfungen und Beseitigung
Lader nicht in sicherem Zustand
O
Gesundheitsschutz beim Betrieb technischer
von Mängeln
Geräte
siehe Verordnung über die Sicherheit
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
beim Aufladen der Traktionsbatterie
und den Gesundheitsschutz beim Betrieb
O
Belüftung, Isolationswert innerhalb des
technischer Geräte bzw. Betriebsanleitung
zulässigen Bereichs.
siehe Verordnung über die Sicherheit
bei Verwendung von Batterieladegeräten
und den Gesundheitsschutz beim Betrieb
technischer Geräte
5.1. RISIKEN FÜR MITARBEITER
Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb technischer Geräte und dem Gesetz über Ge-
sundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im jeweiligen Land ist der Betreiber verpflichtet, Risiken während des Betriebs zu spe-
zifizieren und zu bewerten und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Mitarbeiter
am Arbeitsplatz festzulegen. Der Betreiber muss daher eine entsprechende Bedienungsanleitung erstellen und dem Fahrer zur
Verfügung stellen. Eine befugte Person muss ernannt werden.
Hinweis
!
Die Konstruktion und die Ausstattung dieses Laders entsprechen der Maschinenrichtlinie Nr.
2006/42/EG und sind daher mit dem CE-Symbol gekennzeichnet. Diese Elemente werden des-
halb nicht in die Risikobewertung einbezogen. Anbaugeräte haben eigene CE-Kennzeichnung
und werden daher auch nicht einbezogen. Dennoch muss der Betreiber einen Ladertyp und
seine Zubehörteile so wählen, dass sie den örtlichen Betriebsvorschriften entsprechen.
6. SICHERHEIT
6.1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
6.1.1. BETREIBER
Der Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die den Lader betreibt und unter deren Verantwortung der Lader
verwendet wird.Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Kompaktlader nur für den vorgesehenen Zweck und in Über-
einstimmung mit den in dieser Betriebsanleitung festgelegten Sicherheitsbestimmungen verwendet wird. Der Betreiber
muss sicherstellen, dass alle Benutzer die Sicherheitsinformationen gelesen und verstanden haben. Der Betreiber ist für
den Zeitplan und die korrekte Durchführung von Sicherheitsprüfungen verantwortlich. Wir empfehlen die Einhaltung der
nationalen Betriebsspezifikationen.
6.1.2. FACHMANN
Als qualifizierter Fachmann ist ein Mechaniker oder eine Person definiert, der (die) folgende Anforderungen erfüllt:
$ Abgeschlossene berufliche Qualifikation, die nachweislich sein (ihr) Fachwissen bestätigt. Unter Ausbildungsbe-
scheinigung wird ein Lehrbrief oder ähnliches Dokument verstanden.
$
Berufserfahrung, die belegt, dass der Fachmann praktische Erfahrung mit Ladern während des bestätigten Zeit-
raums seiner Berufspraxis erworben hat.Während dieser Zeit wurde diese Person mit allen Anzeichen vertraut
gemacht, welche die Durchführung von
Inspektionen erforderlich machen, beispielsweise auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung potenzieller Risiken
oder täglicher Inspektionen.Am wichtigsten ist die aktuelle Berufserfahrung im Bereich des Laderbetriebs und andere ent-
sprechende berufliche Qualifikation. Der qualifizierte Fachmann muss über Erfahrung in der Durchführung der genannten
Inspektionen verfügen. Darüber hinaus muss ein qualifizierter Fachmann die aktuellen technischen Entwicklungen in Bezug
auf den Lader und die bewerteten Risiken überwachen.
6.1.3. FAHRER
Dieser Kompaktlader darf nur von einer fahrtauglichen Person gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt ist, einen Führer-
schein erworben, ihre Erfahrung in Fahren und Bedienen gegenüber dem Betreiber oder einem berechtigten Vertreter
nachgewiesen und eine spezielle Schulung im Fahren eines Laders absolviert hat. Besondere Kenntnisse des jeweiligen
Kompaktladers sind ebenfalls erforderlich.
Die Anforderungen an die Unterweisung gemäß § 3 des Gesetzes über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der
Arbeit und § 9 der Verordnung über die Sicherheit am Arbeitsplatz gelten als erfüllt, wenn der Fahrer entsprechend den
Anforderungen unterwiesen wurde. Befolgen Sie die in Ihrem Land geltenden Vorschriften.
6.2. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN
6.2.1. PFLICHTEN DES FAHRERS
Der Fahrer muss in seine Pflichten eingewiesen werden!
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung dieser Maschine kann zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen!
Benutzung durch unbefugte Personen verboten!
Während der Arbeitszeit ist der Fahrer für den Lader verantwortlich! Er darf nicht zulassen, dass unbefugte Personen den
Lader benutzen. Wenn der Fahrer den Lader verlässt, ist er verpflichtet, ihn gegen unbefugten Gebrauch zu sichern, z. B.
durch Abziehen des Schlüssels.
Der Fahrer ist verpflichtet:
$ die Betriebsanleitung, die jederzeit verfügbar sein muss, zu lesen und zu verstehen,
$ sich mit dem sicheren Betrieb des Laders vertraut zu machen,
$ persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Schutzschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille und Handschuhe) von
Ladern in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Umsetzung geltenden Normen und Richtlinien spezialisiert.
$ entsprechend den Umgebungsbedingungen und der gehandhabten Last zu tragen,für ein sicheres Fahren des
Laders mental und physisch fit sein.
Gefahr
Die Fähigkeit, einen Lader zu fahren, kann durch den Konsum von Drogen, Alkohol oder Medika-
menten eingeschränkt werden, welche die Reaktionsfähigkeit des Menschen beeinflussen! Per-
sonen, die unter dem Einfluss der oben genannten Substanzen stehen, dürfen keine Aktivitäten
am oder mit dem Lader ausführen.
Es ist verboten, Gliedmaßen unter das Arbeitsgerät der Maschine oder unter die Fahrbänder
zu stecken.
Es besteht die Gefahr einer Amputation der Gliedmaßen.
6.3. SICHERHEITSREGELN WÄHREND DES BETRIEBS
6.3.1. VERSICHERUNGSSCHUTZ AUF DER BAUSTELLE
In vielen Fällen ist der öffentliche Verkehr auf der Baustelle nicht gestattet.
!
Hinweis
Um den Versicherungsschutz für Schäden durch den Lader in Bereichen mit eingeschränktem
öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, empfiehlt der Hersteller, eine kommerzielle Haftpflicht-
versicherung abzuschließen.
6.3.2. ÄNDERUNGEN UND UMBAUTEN
Wenn der Lader für Arbeiten verwendet wird, die in Richtlinien oder in dieser Betriebsanleitung nicht angegeben sind, und
der Lader geändert oder nachgerüstet werden muss, weisen wir darauf hin, dass jede konstruktive Änderung des Laders
seine Leistung und Stabilität beeinträchtigen kann, was zu verschiedenen Unfällen führen kann. Bevor Sie eine Änderung
durchführen, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Servicestelle oder dem Hersteller.
Ohne Zustimmung des Herstellers dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, die unter anderem die Stabilität oder
Tragfähigkeit des Laders bzw. seine Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen.
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