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sich im Inneren des Gefahrenbereichs der
Maschine aufhalten, verantwortlich.
Unter diesem Bereich versteht sich der
Abstand mit einem Radius von 10m, aus-
gehend von der Mitte des Anbaugeräts,
welches an der Maschine angebracht
ist
[ fig. 02]
.
ACTHUNG!
Der Mindestradius von 10m erhöht sich
je nach Art des an der Maschine ange-
brachten Anbaugeräts. Auf das entspre-
chende Handbuch Bezug nehmen.
Wenn die Maschine in Betrieb ist,
der Aufenthalt im Gefahrenbereich unter-
sagt. Ausschließlich der Anwender, der
das Handbuch vollständig gelesen und
verstanden hat, ist dazu berechtigt, sich
im Inneren dieses Bereiches aufzuhalten
und den Platz hinter dem fest zuhaltenden
Lenkholm, einzunehmen.
Vor Inbetriebnahme der Maschine den
umliegenden Bereich prüfen. Insbeson-
dere auf die Anwesenheit von Kindern
und Tieren achten.
Vor Bearbeitung eines bestimmten Be-
reiches muss dieser von Fremdkörpern
befreit werden.
Während des Arbeitsvorgangs immer auf
den Boden und den umliegenden Bereich
achten. Im Falle von unerwünschten und/
oder gefährlichen Gegenständen muss
die Maschine, vor Verlassen des Arbeits-
platzes zur Beseitigung der Gegenstän-
de, abgeschaltet und gesichert werden,
um ein plötzliches und/oder unerwartetes
Starten und/oder einem Umkippen vorzu-
beugen.

2.2. SCHUTZKLEIDUNG

Während der Arbeit MÜSSEN immer Si-
cherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und
ein Gehörschutz mit einer Schalldämpfung
ist
von mindestens 20dB getragen werden.
Die
Anschaffung
Schutzausrüstung obliegt ausschließlich
dem Kunden oder Anwender der die Ma-
schine nutzt.
Empfohlen wird zudem die Verwendung
von Schutzbrillen und einer strapazier-
fähigen Kleidung mit langen Ärmeln und
Hosenbeinen.
Vorsicht, denn bei in Betrieb stehender
Maschine besteht Verletzungsgefahr an
Fingern oder Füßen.
dieser
individuellen
DE-11

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