Verschrottung Und Entsorgung; Verschrottung; Entsorgung - IGF 2700/PL10/8 Mode D'emploi Et D'entretien

Pétrin électrique
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7.

VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG

Beim Beschluss, das Gerät nicht mehr zu verwenden, weil es dermaßen veraltet und/oder unwiderruflich beschädigt oder
abgenutzt ist, dass dessen Reparatur unwirtschaftlich wäre, muss eine Außerbetriebnahme ausgeführt werden indem das Gerät
betriebsunfähig gemacht wird und jede potentielle Gefahr beseitigt wird. Die Außerbetriebnahme muss durch fachkundiges
und entsprechend ausgerüstetes Personal durchgeführt werden.
Vor der Verschrottung Schilder anbringen, die auf die gerade ausgeführten Arbeiten hinweisen.

7.1. VERSCHROTTUNG

Die wichtigsten Schritte für die Demontage und die Zerlegung enthalten (nicht erschöpfende Aufzählung).
1.
Die Netz-Trennvorrichtung ist mit einem Schloss auf Position Null „0" festzusetzen. Diesbezüglich wird
auf Kapitel 6 verwiesen;
2.
Verbinder von allen Bestandteilen im Inneren der Schalttafel und von allen auf dem Gerät installierten
Elementen abtrennen und diese Teile unter Einhaltung der geltenden Gesetze an Behörden oder
Unternehmen für die getrennte Entsorgung senden;
3.
Alle Bestandteile im Inneren der Schalttafel und auf dem Gerät abtrennen und unter Einhaltung der
geltenden Gesetze an Behörden oder Unternehmen für die getrennte Entsorgung senden;
4.
Alle Metall- oder Kunststoffgerüste, Schrauben und jeder andere Teil aus Stahl oder Kunststoff sind
unter Beachtung der geltenden Gesetze an eine Behörde oder ein Unternehmen für die getrennte
Entsorgung zu senden.
Alle Eingriffe zur Ausschaltung sind unter Benutzung von angemessenen Werkzeugen in der angemessenen Größe
durchzuführen (z.B. Kreuzschlitz- oder Schneidschraubenzieher, Inbusschlüssel etc.....) je nach Schraube, die gelockert
werden soll.
Am Ende des Zerlegungsvorgangs sind alle Typenschilder und alle anderen Unterlagen betreffend das Gerät zu zerstören.

7.2. ENTSORGUNG

Der Anwender hat die im eigenen Land geltenden Gesetze im Bezug auf die Handhabung von Elektro-
und Elektronikaltgeräten (WEEE) zu kennen und hat dementsprechend zu handeln.
Die Beurteilung und die Handhabung im Sinne einer biologischen Verträglichkeit der angewandten Mittel im
Gerät liegen in der Verantwortung des Anwenders.
Das Gerät kann entsorgt werden ohne dass es in Kleinteile zerlegt werden muss, es genügt, die wichtigsten Bestandteile
auseinander zu nehmen und diese auf ein Transportmittel zur Verwertung zu legen.
Die Hauptpflichten des Anwenders sind:
1.
WEEE-Abfälle dürfen nicht als Stadtabfälle entsorgt werden, sondern sind durch getrennte Sammlung zu entsorgen;
2.
für die Entsorgung von WEEE kann die elektrische Ausrüstung beim Kauf von neuer Ausrüstung dem Verteiler wieder
zurückgegeben werden.
3.
Als Alternative zur Entsorgung kann sich der Anwender in Einklang mit den geltenden Vorschriften an eine von den
örtlichen Behörden beauftragte Sammelstelle für die getrennte Entsorgung wenden und/oder an Unternehmen die sich
speziell mit der Entsorgung von Industriemaschinen und/oder in der Abfallentsorgung und/oder die Wiederverwertung,
die Behandlung und dem Recycling beschäftigen, damit die Trennung von Kunststoff, Metall und elektrischen
Komponenten erfolgt und so diese Materialien an getrennte Verwertungsstellen gesandt werden können;
4.
Im Gerät befinden sich keine gefährlichen Stoffe, die gegenüber der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit einen
potentiellen negativen Einfluss haben könnten;
5.
eine unrechtmäßige Verwendung des Geräts oder von dessen Teilen verursacht keine potentiellen negativen
Auswirkungen gegenüber der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit;
6.
Das Symbol für die vorgeschriebene getrennte Sammlung (
Rädern wie abgebildet; das Symbol wurde sichtbar, lesbar und unauslöschlich auf dem Produkt aufgedruckt;
7.
die vorgesehenen Strafen bei widerrechtlicher Entsorgung der genannten Abfälle sind durch die geltende und
anwendbare Gesetzgebung in dem Land, in dem das Produkt eventuell widerrechtlich entsorgt wurde, definiert:
Verwaltungsstrafe gemäß Art. 50 ff. des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 22/1997.
10-2009-IMPASTATRICE-ART 2700-A5.doc
) ist eine durchkreuzte Abfalltonne auf
ÜBERSETZUNG DER ORIGINAL-ANLEITUNG
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