Umfeld Und Arbeitsplatz; Warnungen Bezüglich Restrisiken - IGF 2700/PL10/8 Mode D'emploi Et D'entretien

Pétrin électrique
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Aus Sicherheitsgründen ist während der Bearbeitung die Anwesenheit anderer Personen außer dem Bediener
im Bereich um das Gerät herum nicht erlaubt.
Ausnahme zu dieser Vorschrift bildet Wartungspersonal, das ausdrücklich durch den Produktionsleiter befugt
worden ist.
Bei Störungen oder Unregelmäßigkeiten im Betrieb hat das Personal das für die Einstellung, den Betrieb
und die Wartung verantwortlich ist sofort den Betrieb zu unterbrechen und den Arbeitgeber oder den
Abteilungsleiter oder den Vorgesetzten zu informieren.
Wenn der Anwender kein erfahrenes oder eingewiesenes Personal einsetzen kann, hat er die erwähnten
Tätigkeiten einem in diesem Bereich tätigen Unternehmen z.B. dem Lieferanten zu übertragen.

4.2. UMFELD UND ARBEITSPLATZ

Der Arbeitsraum muss den Anforderungen der Richtlinie 89/654/EWG entsprechen. Im Arbeitsbereich dürfen keine
Fremdgegenstände vorhanden sein.
Der Arbeitgeber hat gemäß Richtlinie 89/391/EWG bezüglich der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit die ordnungsgemäß in der Gebrauchsanweisung
angegebenen Restrisiken zu beseitigen oder zu verringern.
4.3. WARNUNGEN BEZÜGLICH RESTRISIKEN
Der Arbeitgeber hat das Personal bezüglich Unfallrisiken, Sicherheitsvorrichtungen und den allgemeinen
Unfallverhütungsregeln, die in den gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien und der Gesetzgebung des Landes, in
dem das Gerät installiert wurde, enthalten sind, auszubilden.
Daher muss die durch den Anwender auszuführende Bedienung, Wartung sowie die Reinigung
ausgebildetem und sachkundigem Personal anvertraut werden.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers sicherzustellen, dass die erteilten Anweisungen
entsprechend verstanden worden sind. Wo nötig liegen folgende Punkte in der Verantwortung des
Anwenders:
1.
einen Ausbildungskurs durchzuführen, eventuell in Zusammenarbeit mit dem Hersteller des Geräts, so
dass die Bediener und Wartungstechniker über die in der vorliegenden Gebrauchsanweisung enthalten
allgemeinen Risiken und Restrisiken angemessen ausgebildet werden.
2.
die Aushändigung der persönlichen Schutzausrüstungen gemäß Richtlinie 89/656/EWG und
anschließende Änderungen und Ergänzungen und Einweisung in die zugelassenen Anwendungsarten.
RESTRISIKO AUF GRUND DES LÄRMS
Gemäß durchgeführten Tests weist das Gerät einen A-bewerteten äquivalenten Dauerschalldruckpegel
unter 70 dB auf.
Zur Vermeidung von Ohrenschäden auf Grund von tosendem oder anhaltendem Lärm muss der Bediener in
angemessener Weise unterrichtet und ausgebildet werden und auch während des Betriebs des Geräts immer
einen angemessenen Gehörschutz wie zum Beispiel Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer oder
ähnliche persönliche Gehörschutzmittel verwenden.
RESTRISIKO AUF GRUND VON ENTZÜNDBARKEIT
Zur Vermeidung von Gefahren, die auf Grund eines Brandes entstehen könnten, hat der Anwender nicht nur
den Bediener und Wartungstechniker in angemessener Weise auszubilden und zu informieren, sondern auch in
der Nähe des Aufstellungsortes des Gerätes passende Feuerschutzsysteme aufzustellen (z.B. tragbare
Feuerlöscher für Notfälle), die der verwendeten entzündbaren Materialtypologie entsprechen: z.B. für
elektrische und elektronische Anlagen. Zur Brandlöschung darf kein Wasser verwendet werden.
RESTRISIKO DURCH SICHERHEITSBEZOGENE STEUERUNGEN UND STEUERUNGSSYSTEME:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsfunktionen und sicherheitsbezogenen Steuerungen und
Steuerungssysteme der Sicherheitskategorie 1 entsprechen; trotzdem kann sich durch ein Defekt eine
Betriebsstörung bzw. ein Restrisiko durch ein nicht eingetretener Maschinenhalt gemäß den erwähnten
Hinweisen ereignen.
Durch Betätigung der Stopp-Steuerung oder bei einem Stromausfall sollte sowohl das Bedien- als auch das
Wartungspersonal vor dem Zugriff auf bewegliche Teile durch Sichtkontrolle im oberen Geräteteil durch
den Gerätehals sicherstellen, dass diese Teile tatsächlich angehalten sind.
10-2009-IMPASTATRICE-ART 2700-A5.doc
ÜBERSETZUNG DER ORIGINAL-ANLEITUNG
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