Sicherheitsanleitungen; Pflichten - IGF 2700/PL10/8 Mode D'emploi Et D'entretien

Pétrin électrique
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4.

SICHERHEITSANLEITUNGEN

Die Nichtbeachtung der Sicherheitsnormen und -vorgänge kann Gefahren oder Schäden herbeiführen.
Die Benutzung des Geräts ist nur gestattet unter Beachtung durch den Endverbraucher von:
1.
allen Regelungen, die auf Grund von anwendbaren Gesetzen und/oder Normen die Aufstellung des
Geräts und das Verhalten der Personen betreffen; mit besonderem Bezug auf die am Gerät vorgeschaltete
feste Anlage für den Anschluss/Betrieb des Geräts;
2.
allen weiteren Anweisungen und Warnhinweisen für die Benutzung des Geräts, die als Teil der
technischen/grafischen Anlage zum Gerät zu betrachten sind.

4.1. PFLICHTEN

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
Das Bedienpersonal hat folgende Pflichten:
a.
Alle in der Gebrauchsanweisung enthaltenen Sicherheitshinweise lesen und verstehen;
b.
Sich in normalem psychophysischen Zustand befinden;
c.
Zuvor unterrichtet und ausgebildet werden über:
c.1. Schnittgefahren oder andere Gefahren bezüglich anderer Schäden die durch direkten oder indirekten Kontakt
verursacht werden könnten;
c.2. Gefahren durch Übertemperatur, elektrische Lichtbogen oder Strahlungen, die durch eventuell vorhandene
elektrische Geräte verursacht und/oder ausgestrahlt werden;
c.3. Gefahren nicht elektrischen Ursprungs, die erfahrungsgemäß von eventuell vorhandenem elektrischen Material
verursacht werden können;
c.4. Verletzungsgefahren oder Gefahren anderer Art die durch Restrisiken entstehen, die in der Gebrauchsanweisung
angegeben wurden;
d.
Daher hat dieses Personal folgende Kenntnisse aufzuweisen (oder sich durch angebrachte Ausbildung und Einweisung
anzueignen):
d.1. Allgemeinwissen und technisches Wissen in ausreichendem Maße, damit sie den Inhalt der vorliegenden
Gebrauchsanweisung verstehen können und den eventuell beigelegten Schaltplan und alle technischen Zeichnungen
richtig interpretieren können;
d.2.
Hygienenormen, Unfallverhütungsnormen und technologische Normen kennen;
d.3.
Vollumfängliche Kenntnis des Geräts und der eventuell vorhandenen elektrischen Anlage;
d.4.
die anzuwendende Verhaltensweise bei Notfällen kennen;
d.5.
wissen, wo sich die persönliche Schutzausrüstung befindet und wissen, wie sie richtig anzuwenden ist, wenn dies
durch den Hersteller vorgeschrieben wird oder wenn die kollektiven Schutzmittel nicht ausreichen;
e.
Außerdem hat das Personal folgende Pflichten:
e.1. Sofort dem Arbeitgeber Störungen an den Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen, sowie andere eventuell gefährliche
Zustände die sie bemerken sollten melden und sich darum bemühen, bei einem Notfall und im Rahmen der eigenen
Fähigkeiten und Befugnisse diese Störungen oder Gefahren zu beseitigen oder zu vermindern;
e.2. Schutzvorrichtungen und andere Schutzmittel nicht entfernen oder ändern, wenn dies nicht zuvor bewilligt wurde;
e.3. nicht aus eigener Initiative Handlungen oder Manöver ausführen, die nicht zu ihren Befugnissen gehören und die die
eigene Sicherheit oder die Sicherheit Anderer beeinträchtigen könnten;
e.4. keine Ringe, Armbanduhren, Schmuckstücke, zerrissene Kleidungsstücke, Schals, Krawatten oder andere hängende
Kleidungsstücke oder Accessoires, die eine Gefahr darstellen könnten, tragen; die Ärmel gut an den Handgelenken
anziehen und die Haare immer zusammen binden.
Wo nichts anderes festgelegt wurde, muss das Personal, das Eingriffe in den Bereichen Installation,
Anschluss, Wartung, Wiederinstallation und Wiederverwendung, Fehler- oder Störungssuche,
Verschrottung und Abbau durchführt, erfahren sein und über die Sicherheitsvorschriften unterrichtet und
über die Restrisiken informiert worden sein. Außerdem muss dieses Personal im Bereich der Sicherheit die
Fachkenntnisse von Wartungstechnikern besitzen.
Alle für Bedien- und Wartungspersonal bei Eingriffen bedeutenden Fachkenntnisse, Arbeitsschritte und
gefährlichen Bereiche sind in den folgenden Kapiteln angegeben.
Dieses erfahrene Personal muss in der Lage sein, die ihm zugewiesenen Aufgaben zu bewerten und die
möglichen Gefahren auf Grund der eigenen Vorbereitung, der eigenen Kenntnisse und beruflichen
Erfahrungen und Kenntnisse im Bezug auf das Gerät, die entsprechenden Ausrüstungen und die
entsprechenden Gesetze im Bezug auf das entsprechende Gerät zu erkennen. Das Personal muss außerdem im
Bezug auf Sicherheit ausgebildet und im Bezug auf Restrisiken informiert worden sein.
Das Personal muss außerdem erfahren sein und nicht nur eingewiesen werden, bzw. diese Personen müssen
ein technisches Diplom oder einen Universitätsabschluss besitzen und Kenntnisse aufweisen über das Gerät
und die entsprechenden Ausrüstungen, sowie über die entsprechenden Gesetze kennen und müssen ebenfalls
besondere technische Kenntnisse oder Ausbildungen vorweisen können.
Dieses führt nicht nur Wartungsarbeiten aus, in einigen Fällen unterstützt es den Bediener bei bestimmten
Umrüsteingriffen. Das Wartungspersonal hat außerdem Zugriff auf die Schalttafel während die Anlage unter
Spannung steht.
10-2009-IMPASTATRICE-ART 2700-A5.doc
ÜBERSETZUNG DER ORIGINAL-ANLEITUNG
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