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Nanosonics trophon 2 Mode D'emploi page 75

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ANHANG 3: MicroDoc MicroDoc-Lizenzvertrag
Durch den Kauf und/oder die Installation und/oder Nutzung des trophon2 akzeptieren Sie die
Bedingungen der untenstehenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) bezüglich der Nutzung der
MicroDoc Oracle Java SE Embedded 8 Software (nachfolgend die Softwaregenannt), die im trophon2
verwendet wird. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen der EULA übereinstimmen, dürfen Sie das
trophon2 nicht installieren oder benutzen.
Die nachstehenden großgeschriebenen Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in der zwischen
Nanosonics und der MicroDoc GmbH für die Software abgeschlossenen EULA (eine Kopie davon ist
auf Anfrage erhältlich).
Dem Benutzer ist die Nutzung der MicroDoc Deliverables nur gemäß dem
Produktregistrierungsformular (das auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann)
gestattet.
Der Benutzer darf die MicroDoc Deliverables nicht weiter verteilen.
Dem Benutzer ist es untersagt, die MicroDoc Deliverables unberechtigt zu vervielfältigen.
Er darf sie zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken vervielfältigen.
Dem Benutzer ist es untersagt, eine Übersetzung, Dekompilierung, Demontage, Reverse
Engineering, Entbündelung oder Extraktion der MicroDoc Deliverables zu veranlassen
oder zuzulassen.
Dem Benutzer ist es untersagt, Eigentumshinweise, Etiketten oder Markierungen in oder
an den MicroDoc Deliverables zu entfernen oder zu ändern.
Dem Benutzer ist es untersagt, die MicroDoc Deliverables unter Verstoß gegen geltende
Exportkontrollgesetze zu exportieren.
Der Endbenutzer erwirbt keinerlei Rechte, Eigentumsansprüche oder Anteile an den
MicroDoc Deliverables.
Der Endbenutzer darf die MicroDoc Deliverables nur so oft kopieren, wie es für die
Verwendung der MicroDoc Deliverables gemäß dem Produktregistrierungsformular
erforderlich ist, um den üblichen Archivierungspraktiken zu folgen. Er muss angemessene
Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Kopien der MicroDoc
Deliverables alle Hinweise auf den ursprünglichen MicroDoc Deliverables tragen.
Die Lizenzgeber des LIZENZINHABERS sind beabsichtigte Drittbegünstigte aller
allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die MicroDoc
einschließlich
Entschädigungsansprüche. Eine Liste dieser Begünstigten wird auf schriftliche Anfrage zur
Verfügung gestellt.
Es ist dem Endbenutzeruntersagt, das Verhalten von Klassen, Schnittstellen oder
Subpackages zu erstellen, zu modifizieren oder zu ändern, die in irgendeiner Weise als
„Java", „Javax", „Sun" oder in ähnlicher Weise, wie von Oracle in einer Namenskonvention
angegeben, gekennzeichnet sind.
Der Endbenutzer erkennt an, dass Oracle Eigentümer der Java-Marke und aller Java-
bezogenen Marken, Logos und Symbole, einschließlich der Coffee Cup- und Duke-Marke
(„Java-Marken") ist, und erklärt sich damit einverstanden: (a) die Java-Markenrichtlinien
einzuhalten,
https://www.oracle.com/au/legal/trademarks.html#:~:text=Oracle%C2%AE%20and
%20Java%20are,trademarks%20of%20their%20respective%20owners; (b) nichts zu
begehen, was den Rechten von Oracle in Bezug auf die Java-Marken schadet oder
zuwiderläuft; und (c) Oracle beim Schutz dieser Rechte zu unterstützen, einschließlich der
Abtretung aller vom Endbenutzer erworbenen Rechte an einer Java-Marke an Oracle;
Hiermit weist der LIZENZINHABER den Endbenutzer darauf hin, dass die Programme
einen Quellcode enthalten können, der, sofern er nicht ausdrücklich für andere Zwecke
lizenziert wurde, ausschließlich zu Referenzzwecken gemäß den Bestimmungen der
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bereitgestellt wird.
aller
Gewährleistungs-
die
75
L03082 4.0 01/2023
und
Haftungsbeschränkungen
hier
aufgeführt
Deliverables gelten,
und
aller
sind:

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