Transport Und Einlagerung; Transport Der Verpackten Vorrichtung; Auspacken; Transport Der Ausgepackten Vorrichtung - Butler NAV11 Manuel D'instructions

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2.

TRANSPORT UND EINLAGERUNG

2.1

Transport der verpackten Vorrichtung

DIE LASTEN DÜRFEN NUR VON FACHPERSONAL BEWEGT WERDEN.
DIE HEBEVORRICHTUNG MUSS EINE TRAGFÄHIGKEIT AUFWEISEN, DIE MINDESTENS
DEM GEWICHT DER VERPACKTEN VORRICHTUNG ENTSPRICHT.
Die Vorrichtung wird in einer Kiste verpackt geliefert, die wiederum auf einer Transportpalette befestigt ist.
Der Transport der verpackten Vorrichtung muss mittels einer geeigneten Hebevorrichtung (Gabelstapler) erfolgen,
dabei muss die Verpackung gemäß Abb. 25 angehoben werden (Gabeln 1 zentral einführen, um eine korrekte
Verteilung des Gewichts zu erhalten).
2.2

Auspacken

WÄHREND DES AUSPACKENS IMMER HANDSCHUHE TRAGEN, UM VERLETZUNGEN ZU
VERMEIDEN, DIE DURCH DIE BERÜHRUNG DES VERPACKUNGSMATERIALS (NÄGEL
USW.) VERURSACHT WERDEN KÖNNTEN
Nach dem Entfernen der Verpackung, sich anhand einer sorgfältigen Sichtkontrolle darüber vergewissern, dass die
Vorrichtung und deren Bestandteile nicht beschädigt sind. Im Zweifelsfall die Vorrichtung nicht in Betrieb setzen
und Fachpersonal zu Hilfe ziehen. Das Verpackungsmaterial (Plastiksäcke, Polystyrol, Nägel, Schrauben, Holz
usw.) muss gesammelt und den geltenden Normen entsprechend entsorgt werden, dies unter Ausnahme der
Palette, die für einen späteren Transport der Vorrichtung erneut Verwendung finden könnte.
2.3

Transport der ausgepackten Vorrichtung

A. DIE
B. DIE GEHOBENE VORRICHTUNG NICHT INS SCHWINGEN KOMMEN LASSEN.
Falls erforderlich, kann die ausgepackte Vorrichtung auf folgende Weise transportiert werden (siehe Abb. 26):
1) Das Spannfutter vollständig herunterfahren.
2) Den Werkzeugschlitten zum Spannfutter hin auf seinen Endanschlag bringen, dabei ein Werkzeug auf der
rechten und das andere auf der linken Seite des Spannfutters ausrichten.
3) Alle Versorgungsquellen von der Vorrichtung abschließen.
4) Mit drei ausreichend langem Riemen anschlagen (mindestens 300 cm), der eine Tragfähigkeit aufweist, die
mindestens der des Gewichts der Vorrichtung entspricht
5) Die Vorrichtung anheben und transportieren.
3.

EINBAU

3.1

Einbauort

Die Vorrichtung an einem trockenen und überdachten, ausreichend beleuchteten und möglichst geschlossenen
oder zumindest durch ein Dach geschützten Ort aufstellen, der den geltenden Normen in Bezug auf Sicherheit am
Arbeitsplatz entspricht.
Die Vorrichtung in die Arbeitsposition bringen, wobei die Mindestabstände von Wänden oder anderen
Hindernissen, gemäß Angaben in Abb. 2-4-6 einzuhalten sind.
Die Position muss so gewählt werden, dass der Bediener von der Bedienerposition aus das gesamte Umfeld
einsehen kann. Der Bediener hat während der laufenden Arbeitsgänge sicherzustellen, dass sich keine anderen
Personen oder Gegenstände im genannten Arbeitsbereich befinden, die Gefahrenquellen darstellen könnten.
Die Vorrichtung ist auf einer waagrechten, möglichst glatten Fläche aufzustellen, die eine Tragfähigkeit von
mindestens 5.000 N/m
Die Vorrichtung kann über die dafür bestimmten Bohrungen des Rahmens mit Bodendübeln für M12 x 120 mm
Schrauben (oder Stiftschrauben zu 12 x 80 mm) am Boden befestigt werden.
3.2

Montage der Vorrichtung

Die Vorrichtung wird, unter Ausnahme der Haltevorrichtung der öldynamischen Steuerungen, im vollkommen
montierten Zustand geliefert.
Daher ist die Montage der Vorrichtung in der folgenden Weise vorzunehmen:
A.
Den Halter A (Abb. 27 nur Modelle NAV 21 – B956) der hydraulischen und elektrischen Steuerungen in
senkrechter Position am Rahmen B mit den 4 mitgelieferten Schrauben (Anzugsmoment 8 Nm) befestigen
und sich dabei darüber vergewissern, dass die Schläuche nicht gequetscht oder beschädigt werden.
B.
Die Schrauben, mit denen die Vorrichtung an der Palette befestigt sind, entfernen.
C.
Die Vorrichtung in der Arbeitsposition, den unter Paragraph 2.3 angeführten Vorschriften gemäß, ausrichten
52
HEBEVORRICHTUNG
MINDESTENS DEM GEWICHT DER VERPACKTEN VORRICHTUNG ENTSPRICHT
(siehe Paragraph "Technische Daten").
2
aufweist. Unebene oder nachgebende Böden sind absolut zu vermeiden.
MUSS
EINE
1465-M002-0
TRAGFÄHIGKEIT
AUFWEISEN,
NAV11-21-31, B956, B957, R926
DIE

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