Allgemeine Hinweise - Novoferm NovoPorta Premio T30-1 Instructions De Montage

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Allgemeine Hinweise

Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Ein Türelement (Zarge, Türblatt und Zube-
hör) dient als Abschluss begehbarer Wand-
öffnungen von Gebäuden. Es ist vorgesehen
für den Durchgang von Personen und nicht
für den Fahrzeugverkehr.
Obwohl Türelemente nach Prüfnormen ge-
prüft sind und nach dem Stand der Technik
gebaut wurden, können von ihnen Gefahren
ausgehen.
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch
von Türelementen liegt insbesondere in den
folgenden Fällen vor:
– wenn sie nicht nach der bestimmungsge-
mäßen Verwendung eingesetzt werden.
– wenn sie unsachgemäß instand gehalten
oder unsachgemäß gewartet werden.
– wenn über die normale Handkraft
hinausgehende Lasten auf die Drücker-
verbindung gebracht werden.
– bei Verwendung von nicht dazugehörigen
oder unkorrekt eingestellten Schließ-
mitteln.
– bei dem Ein- oder Anbringen nicht be-
stimmungsgemäßer Gegenstände in das
Schloss, Schließblech oder Türblatt.
– bei gleichzeitiger Betätigung des
Drückers und des Schlüssels.
– beim Schließen der Tür, wenn dabei zwi-
schen Türblatt und Zarge gegriffen wird.
Für die Anwendung als tragendes Bauteil
ist ein Türelement nicht geeignet. Der Ein-
bau muss vertikal erfolgen, so dass sich die
Bandachsen in der Lotrechten befinden.
Die vorliegende Montage-, Bedienungs-
und Wartungsanleitung ist für den bestim-
mungsgemäßen Gebrauch zu beachten.
Um den späteren bestimmungsgemäßen
Gebrauch im Sinne der geforderten Leis-
tungseigenschaften sicherzustellen, ist vor
Einbau zu prüfen, ob die Angaben des ge-
lieferten Türelements mit den Anforderun-
gen übereinstimmen.
Sämtliche Leistungseigenschaften (z. B.
Feuerschutz, Rauchdichtheit, Schalldäm-
mung, Einbruchhemmung) können nur vom
kompletten Türelement erbracht werden.
Bei getrennter Anlieferung bzw. zeitlich
versetztem Einbau von Zarge und Türblatt
ist auf die richtige Reihenfolge / Zusam-
mensetzung der Komponenten zu achten.
Die Leistungseigenschaften können nur er-
bracht werden bei geschlossenem Türblatt,
d. h. wenn sich die Schlossfalle in der
Schließöffnung der Zarge im Eingriff befin-
det. Bei einbruchhemmenden Türen muss
das Türelement außerdem noch verriegelt
und abgeschlossen sein.
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
Geltungsbereich dieser Anleitung
Bitte lesen und beachten Sie diese Anlei-
tung. Sie gibt Ihnen wichtige Informationen
zu Einbau, Wartung und Pflege Ihrer Stahl-
tür und ist ein wichtiges Dokument für die
Bauakte.
Dieses Produkt ist nach deutschen bzw.
europäischen Normen geprüft und zugelas-
sen. In anderen Ländern können andere
Vorschriften gelten.
Bitte überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn
– ob die Lieferung vollständig ist
– ob alle Teile der Lieferung ohne erkenn-
bare Mängel und/oder Schäden vorliegen
– ob alle für den Einbau erforderlichen
Teile angeliefert wurden
– ob die ggf. nach Zulassung der Türen
erforderlichen Befestigungsmittel und
die geeigneten Werk-, Transport- und
Hebezeuge vorhanden sind
– ob das Produkt für die Situation am
Einbauort geeignet ist
– die Eigenschaften des Produkts für den
Einsatzzweck geeignet sind
– die erforderliche Öffnungsrichtung
– ob weitere Bauvorschriften zu erfüllen
sind.
Personenkreis
Der Einbau darf nur von montageerfahre-
nen (sachkundigen) Personen durchgeführt
werden, die über ausreichende Fachkennt-
nis im Umgang mit Feuerschutzabschlüs-
sen verfügen und
– Kenntnis der allgemeinen und speziellen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften,
– Kenntnis über die für den Einbau gelten-
den Normen und Vorschriften,
– eine Ausbildung in der Anwendung von
Sicherheitsausrüstung,
– eine Ausbildung im Umgang mit Hand-
und Elektrowerkzeugen und
– in regelmäßigen Abständen an Schulun-
gen teilgenommen
haben.
Die Montage von elektrischen Bauteilen
(Motor-, Blockschlösser, elektrische Türöff-
ner, usw.) dürfen nur Personen ausführen,
die nach VDE-Vorschriften autorisiert sind.
Gewährleistung
Eine Gewährleistung in Bezug auf Funktion
und Sicherheit der Abschlüsse wird nur
übernommen, wenn
– der Einbau sachgemäß und in der Rei-
henfolge dieser Anleitung durchgeführt
wird,
– nur autorisiertes Zubehör verwendet
wird sowie
– die regelmäßigen Wartungen innerhalb
der vorgeschriebenen Wartungsintervalle
durchgeführt werden,
– die Bauteile des Lieferumfangs nicht
entgegen der spezifischen Bedienungs-
anleitung verstellt werden beziehungs-
weise umgebaut werden,
– der Betreiber in Kenntnis aller relevan-
ten Bedienungsanleitungen ist.
Die Verantwortung zur Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit der Abschlüsse liegt
beim Betreiber.
Sofern beim Einkauf der Türen nichts ande-
res vereinbart wurde gelten die allgemei-
nen Geschäftsbedingungen der NOVOFERM
Vertriebs GmbH. Beachten Sie bitte die
Prüf- und Rügefristen im Falle eines Man-
gels oder Schadens und die Einschränkun-
gen der Gewährleistung, Haftung oder
eventuellen Garantiezusage (Abschnitte 9
bis 12 der AGB).
Inhaltlich bestehen Einschränkungen wenn
Mängel oder Schäden verursacht werden
durch
– unsachgemäße oder nachlässige Ver-
wendung und Behandlung
– unsachgemäße Lagerung
– fehlerhafte Montage, Einbau oder falsche
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder
Dritte
– falsche oder nicht rechtzeitig aufge-
brachte Schutzanstriche
– Verwendung ungeeigneter Lacke, Mörtel,
Kleber, etc.
– bei Vertragsabschluss nicht bekannte
Eigenschaften oder Anforderungen der
vom Käufer für den Liefergegenstand
vorgesehenen Einbausituation.
– Nichtbeachtung von Schutzvorschriften
oder Schutzanordnungen im Einzelfall
– Nichtbeachtung der Montageanleitung,
Bedienungsanleitung oder Wartungs-
anleitung
– fehlende oder fehlerhafte Einweisung
des Nutzers / Bedienpersonals
– fehlender Probebetrieb
– natürliche Abnutzung
– natürlicher Verschleiß
– lichtbedingte Farb- und Oberflächen-
veränderungen
– fehlende oder fehlerhafte Wartung, ins-
besondere durch Nichteinhaltung der
Wartungsvorschriften
– Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
– Verwendung ungeeigneter Ersatzteile
durch den Käufer oder Dritte
– nicht sachgerechte oder fehlerhafte
Instandhaltung oder Instandsetzung
durch den Käufer oder Dritte
– chemische, elektronische oder elek-
trische Einflüsse (z. B. Magnetfelder)
oder sonstige ungeeignete Umgebungs-
bedingungen
– nicht sachgerechte Eingriffe des Käufers
oder Dritter
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