Personalanforderungen - Ecolab EcoAdd Manuel D'utilisation

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n
die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig laut DIN EN 12464-1
(im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland) herzustellen.
Beachten Sie die bei Ihnen gültigen Vorschriften!
n
sicherzustellen, dass bei der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber
selbst durchgeführt werden, örtliche Vorschriften beachtet werden.
2.6

Personalanforderungen

Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere
Verletzungen und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist,
dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren
Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am
Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten. Halten Sie unbedingt unbefugte Personen fern.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur
ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn
ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und
hydraulischen Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und
vermeiden.
23
Sicherheit
417102276 Rev. 5-02.2020

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