5 Kuppeln
5 Kuppeln
Das Kuppeln muss an einem sicheren
und gut beleuchteten Ort erfolgen.
Der Untergrund muss fest, tragfähig und
eben sein.
Der Straßenverkehr darf nicht beein-
trächtigt werden. Verkehrsteilnehmer
oder andere Personen dürfen nicht be-
hindert oder gefährdet werden.
Vor dem An- oder Abkuppeln muss das
Zugfahrzeug gegen Wegrollen gesichert
werden.
5.1 Stützlast
Als Stützlast wird die Kraft bezeichnet,
die auf die Anhängerkupplung des Zug-
fahrzeugs wirkt.
– Stellen Sie sicher, dass die mini-
male Stützlast mindestens 4 % der
tatsächlichen Anhängerlast (Sum-
me aus Leergewicht des Anhän-
gers und Ladungsgewicht)
beträgt. Mehr als 25 kg sind je-
doch nicht notwendig.
– Stellen Sie sicher, dass die
maximal zulässige Stützlast des
Zugfahrzeugs nicht überschritten
wird.
Angaben zur Stützlast finden Sie beim
Zugfahrzeug:
– Auf einem Aufkleber im Heckbereich
– In der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) in Feld 13
Betriebsanleitung
Schleudergefahr
•
Den Anhänger im hinteren Bereich
nicht überladen.
•
Den Anhänger im vorderen Bereich
etwas mehr als im hinteren Bereich
beladen.
5.1.1
Anhänger ankuppeln
1. Die Kupplung vollständig öffnen.
2. Den Anhänger ankuppeln.
3. Festen Sitz der Kupplung kontrollie-
ren.
Der feste Sitz der Kupplung wird
durch die Kupplungszustände ange-
zeigt. Grün bzw. ein +-Zeichen zei-
gen den festen Sitz der Kupplung an.
Die Farbe Rot bzw. ein – -Zeichen
verdeutlichen, dass die Kupplung
nicht richtig eingerastet und gesichert
ist. Das Ankuppeln muss wiederholt
werden.
Prüfen Sie den korrekten Sitz zusätz-
lich durch kräftiges Ziehen an der
Kupplung.
4. Den Stecker des Anhängers in die
Steckdose des Zugfahrzeugs ste-
cken.
5. Das Abreißseil anbringen.
6. Das Stützrad einfahren.
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