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5 Kuppeln

5 Kuppeln
Das Kuppeln muss an einem sicheren
und gut beleuchteten Ort erfolgen.
Der Untergrund muss fest, tragfähig und
eben sein.
Der Straßenverkehr darf nicht beein-
trächtigt werden. Verkehrsteilnehmer
oder andere Personen dürfen nicht be-
hindert oder gefährdet werden.
Vor dem An- oder Abkuppeln muss das
Zugfahrzeug gegen Wegrollen gesichert
werden.
5.1 Stützlast
Als Stützlast wird die Kraft bezeichnet,
die auf die Anhängerkupplung des Zug-
fahrzeugs wirkt.
– Stellen Sie sicher, dass die mini-
male Stützlast mindestens 4 % der
tatsächlichen Anhängerlast (Sum-
me aus Leergewicht des Anhän-
gers und Ladungsgewicht)
beträgt. Mehr als 25 kg sind je-
doch nicht notwendig.
– Stellen Sie sicher, dass die
maximal zulässige Stützlast des
Zugfahrzeugs nicht überschritten
wird.
Angaben zur Stützlast finden Sie beim
Zugfahrzeug:
– Auf einem Aufkleber im Heckbereich
– In der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) in Feld 13
Betriebsanleitung
Schleudergefahr
Den Anhänger im hinteren Bereich
nicht überladen.
Den Anhänger im vorderen Bereich
etwas mehr als im hinteren Bereich
beladen.
5.1.1
Anhänger ankuppeln
1. Die Kupplung vollständig öffnen.
2. Den Anhänger ankuppeln.
3. Festen Sitz der Kupplung kontrollie-
ren.
Der feste Sitz der Kupplung wird
durch die Kupplungszustände ange-
zeigt. Grün bzw. ein +-Zeichen zei-
gen den festen Sitz der Kupplung an.
Die Farbe Rot bzw. ein – -Zeichen
verdeutlichen, dass die Kupplung
nicht richtig eingerastet und gesichert
ist. Das Ankuppeln muss wiederholt
werden.
Prüfen Sie den korrekten Sitz zusätz-
lich durch kräftiges Ziehen an der
Kupplung.
4. Den Stecker des Anhängers in die
Steckdose des Zugfahrzeugs ste-
cken.
5. Das Abreißseil anbringen.
6. Das Stützrad einfahren.
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