2 Sicherheit
2.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Anhänger ist zum Befördern von Gü-
tern im Bereich des jeweils zulässigen
Gesamtgewichts (siehe Kapitel 3 Tech-
nische Daten, Seite 17) und in Kombina-
tion mit Zugfahrzeugen bestimmt, deren
hinterer Überhang (Entfernung von der
hinteren Achsenmitte bis zur Anhänger-
kupplung) nicht länger als 160 cm ist.
Sollte der hintere Überhang des Zug-
fahrzeugs die Länge von 160 cm über-
schreiten, muss ein Anhänger mit einem
verstärkten Rahmen oder einer höhen-
verstellbaren Deichsel genutzt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an einen
Fachhändler.
Jede weitere Verwendung gilt als be-
stimmungswidrig. Für Schäden aufgrund
bestimmungswidriger Verwendung über-
nimmt Böckmann keine Haftung.
Folgende Handlungen sind verboten:
– Befördern von Personen
– Befördern von Tieren
– Transportieren von Schüttgütern mit
einem Fahrzeugtransporter
– Verwenden der Ladefläche des An-
hängers als Hebeeinrichtung
– Fahren mit gekippter Ladefläche
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2.2 Inspektion
– Die Übergabeinspektion muss beim
Fachhändler durchgeführt und im In-
spektionsnachweis eingetragen wer-
den (siehe Kapitel 8.5.3
Inspektionsnachweis, Seite 72).
– Die Radschrauben müssen nach den
ersten 50 km mit einem Drehmo-
mentschlüssel überprüft werden (sie-
he Kapitel 8.4.4 Radschrauben,
Seite 67).
– Alle weiteren Inspektionen müssen
nach Inspektionsplan durchgeführt
werden (siehe Kapitel 8.5.2 Inspekti-
onsplan, Seite 69).
– Inspektionen dürfen nur in Fachbe-
trieben vorgenommen werden, die
von Böckmann anerkannt sind.
Weitere Informationen finden Sie un-
ter www.boeckmann.com
2.3 Personen
– Anhänger sind keine Spielzeuge.
Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsich-
tigt in der Nähe eines Anhängers
spielen. Kinder könnten sich beim
Spielen mit dem Anhänger verletzen.
– Personen, die mit dem Anhänger fah-
ren oder arbeiten, müssen diese Be-
triebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
2 Sicherheit