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Ecolab EcoUp Serie Manuel D'utilisation page 21

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Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Er ist speziell ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die
ihn in die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Er kann
aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen /
hydraulischen Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen
und vermeiden.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder
durch vom Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal
durchgeführt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie den Ecolab Engineering GmbH.
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte
Ausbildung, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen,
kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
Hilfspersonal ohne Fachkenntnisse müssen unbedingt mit dem Umgang
der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die zu verrichtenden
Tätigkeiten vertraut gemacht werden, bzw. sind entsprechend zu schulen
und diese Maßnahmen zu überwachen. Diese Personen dürfen dann auch
nur für vorher intensiv geschulte Tätigkeiten eingesetzt werden.
GEFAHR!
Unbefugte Personen
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
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Sicherheit
MAN049656 Rev. 4-03.2025

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