REMS Power-Press E Instructions D'emploi page 8

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5. Störungen
5.1. Störung
Antriebsmaschine läuft nicht.
Ursache
Abgenutzte Kohlebürsten (REMS Power-Press E,
REMS Power-Press, REMS Power-Press ACC).
Anschlussleitung defekt (REMS Power-Press E,
REMS Power-Press, REMS Power-Press ACC).
Akku leer oder defekt (REMS Akku-Antriebsmaschinen).
Antriebsmaschine defekt.
5.2. Störung
Radialpresse stellt Pressung nicht fertig, Presszange schließt nicht völlig.
Ursache
Antriebsmaschine überhitzt (REMS Power-Press E,
REMS Power-Press, REMS Power-Press ACC).
Abgenutzte Kohlebürsten (REMS Power-Press E,
REMS Power-Press, REMS Power-Press ACC).
Rutschkupplung defekt (REMS Power-Press E).
Akku leer oder defekt (REMS Akku-Antriebsmaschinen).
Antriebsmaschine defekt.
Falsche Presszange (Presskontur, Größe) eingesetzt.
Presszange schwergängig oder defekt.
5.3. Störung
Beim Schließen der Presszange entsteht ein deutlicher Grat an der Press-
hülse.
Ursache
Beschädigte oder abgenutze Presszange/Presskontur
Falsche Presszange (Presskontur, Größe) eingesetzt.
Nicht geeignete Abstimmung von Presshülse, Rohr und Stützhülse.
5.4. Störung
Pressbacken schließen bei unbelasteter Presszange bei "A" und "B"
(Fig. 1) versetzt.
Ursache
Presszange fiel zu Boden, Druckfeder verbogen.
5.5. Schadensfälle
Zur Vermeidung von Schäden am Pressgerät darauf achten, dass bei Ar-
beitssituationen, wie in den Fig. 9 bis 11 beispielhaft gezeigt, keine Ver-
spannung zwischen Presszange, Fitting und Antriebsmaschine auftritt.
6. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes
an den Erstverwender, höchstens jedoch 24 Monate nach Auslieferung
an den Händler. Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung
der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche die Angaben des Kauf-
datums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle innerhalb
der Garantiezeit auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar auf Fer-
tigungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos be-
seitigt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Garantiezeit für das Produkt
weder verlängert noch erneuert. Schäden, die auf natürliche Abnutzung,
unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch, Missachtung von Be-
triebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Beanspru-
chung, zweckfremde Verwendung, eigene oder fremde Eingriffe oder an-
dere Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind, sind
von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-
Kundendienstwerkstatt erbracht werden. Beanstandungen werden nur
anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige Eingriffe in unzerlegtem Zu-
stand einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt einge-
reicht wird. Ersetzte Produkte und Teile gehen in das Eigentum von REMS
über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Mänge-
lansprüche gegenüber dem Händler, bleiben unberührt. Diese Hersteller-
Garantie gilt nur für Neuprodukte, welche in der Europäischen Union, in
Norwegen oder in der Schweiz gekauft werden.
7. REMS Vertrags-Kundendienstwerkstätten
Firmeneigene Fachwerkstatt für Reparaturen:
SERVICE-CENTER
Neue Rommelshauser Straße 4
D-71332 Waiblingen
Telefon (0 7151) 5 68 08 - 60
Telefax (0 7151) 5 68 08 - 64
Wir holen Ihre Maschinen und Werkzeuge bei Ihnen ab!
Nutzen Sie in der Bundesrepublik Deutschland unseren Abholservice.
Einfach anrufen unter Telefon (0 7151) 5 68 08 - 60.
Oder wenden Sie sich an eine andere autorisierte REMS Vertrags-Kunden-
dienstwerkstatt in Ihrer Nähe.
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