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Garantiebestimmungen
5 bzw. 10 Jahre Werksgarantie auf
Sektionaltore
Neben der Gewährleistung aufgrund unserer Verkaufs-
und Lieferbedingungen gewähren wir 10 Jahre Werks-
garantie bei max. 50.000 Betriebszyklen auf o.g. Sektio-
naltore.
Unsere Werksgarantie beträgt 5 Jahre auf Ver-
schleißteile wie Schlösser, Scharniere, Federn, Lager,
Laufrollen, Seilrollen und zugehörige Seile unter norma-
ler Beanspruchung oder bis zu 25.000 Betriebszyklen.
Eine 10-jährige Werksgarantie gewähren wir auf die
Sektionen gegen Durchrostung von innen nach außen,
auf die Trennung Stahl vom Schaum sowie auf Boden-,
Zwischen- und Seitendichtungen sowie auf Sturzdich-
tungen.
Bei Zugfedertoren sind die Mehrfachfederpakete und
die Doppel-Stahlseile nach ca. 25.000 Betriebszyklen,
bei Torsionsfederwellentoren die Torsionsfederwelle
komplett auszutauschen (siehe Montageanleitung).
Sollten diese oder Teile davon, nachweisbar wegen
Material- oder Fabrikationsfehlern, unbrauchbar oder in
der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sein, werden
wir diese nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern
oder neu liefern.
Für Schäden infolge mangelhafter oder nicht sachge-
rechter Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafter Inbe-
triebsetzung, nicht ordnungsgemäßer Bedienung, nicht
durchgeführter
vorgeschriebener
sachgemäßer Beanspruchung sowie jeglichen eigen-
mächtigen Änderungen an der Torkonstruktion wird kei-
ne Haftung übernommen. Für An- und Umbauten sowie
im Austausch bei Wartungs- oder Reparaturtätigkeiten
darf nur Original-Zubehör verwendet werden. Entspre-
chendes gilt auch für Schäden, die durch den Trans-
port, höhere Gewalt, Fremdeinwirkung oder natürliche
Abnutzung sowie besondere atmosphärische Belastun-
gen entstanden sind.
Weiterhin erlischt die Gewährleistung bei Nichtbeach-
tung unserer Einbau- und Bedienungsanleitung.
Nach eigenmächtigen Änderungen oder Nachbesserun-
gen von Funktionsteilen oder Aufbringen von zusätzli-
chem Füllungsgewicht, welches von den vorgeschriebe-
nen Torsionsfedern nicht mehr ausgeglichen wird, kann
keine Haftung übernommen werden.
Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland einge-
bauten Torblätter im endbeschichteten Originalfarbton
erstreckt sich auf Haftung der Farbe bzw. Folie sowie
Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Leichte Farbände-
rungen, die im Laufe der Zeit auftreten können, sind
vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Tore und Toro-
berflächen eingebaut an der Küste und im küstennahen
Bereich unterliegen aggressiven Umwelteinflüssen und
benötigen zusätzlich entsprechenden Schutz. Von die-
ser Garantie ausgeschlossen sind Mängel jeglicher Art,
die durch Beschädigung des Produktes hervorgerufen
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!
werden, wie z.B. Abrieb, mechanische oder mutwillige
Beschädigung, Verschmutzung und unsachgemäße
Reinigung.
Bei grundlackierten Toren muss die Endbehandlung
bauseitig innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum
erfolgen. Kleinere Oberflächenfehler, leichter Rostan-
satz, Staubeinschlüsse oder oberflächliche Kratzer stel-
len bei grundlackierten Toren keinen Reklamations-
grund dar, da sie nach dem Anschleifen und der Endbe-
handlung nicht mehr sichtbar sind.
Bei Toren ab einer Breite von etwa 3 Metern und bei
dunklen Farb- oder Folientönen kann es bei direkter
Sonneneinstrahlung zu Durchbiegungen und Beein-
trächtigungen der Funktion kommen.
Technische Änderungen unserer Produkte aufgrund
von Produktumstellungen, Farb- oder Materialwechseln
oder Änderungen von Produktionsverfahren und damit
deren äußeres Erscheinungsbild können vorkommen
und sind im Rahmen eines garantiebedingten Ersatzes
bedingt zumutbar.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
die betreffenden Teile sind uns auf Verlangen zuzusen-
den. Die Kosten für den Aus- und Einbau, Fracht und
Porti werden von uns nicht übernommen. Stellt sich ei-
ne Beanstandung bei nachträglicher Begutachtung als
unberechtigt heraus, so behalten wir uns vor, uns ent-
standene Kosten in Rechnung zu stellen.
Diese Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der quit-
tierten Rechnung und beginnt mit dem Tage der Liefe-
rung.
Wartungen,
nicht
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Die Leistungserklärung in Ihrer jeweiligen Sprache
finden Sie im Anhang dieser Montageanleitung.
Leistungserklärung
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