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Vetus BOW12524D Manuel D'entretien page 41

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  • FRANÇAIS, page 13
The product has been used differently from what
could normally be expected.
The failure is caused by lack of care by the owner
or user.
The construction of the bow or stern thruster has
been changed without the approval of VETUS.
Non-original parts have been fitted.
In the case of external calamity.
The fault has not been reported in writing to the
dealer, O.E.M. (Original Equipment Manufacturer),
importer or VETUS B.V. Schiedam, The Nether-
lands, within 14 days of this defect being noticed
by the owner, or when it should have been noticed
by the owner. Such, a report must be made within
14 days after the expiry of the Warranty at the lat-
est.
The warranty period of 36 months has expired.
The provided service schedule has not been fol-
lowed and documented.
The Warranty does not cover:
Faults which are not caused by material or con-
struction defects.
Faults caused by: Normal wear, internal or external
dirt, rust and paint damage, freezing, overheating,
overloading or improper treatment.
Damage caused during transport, distribution
and/or storage.
A repair carried out by a non-VETUS dealer, when
VETUS B.V. or the VETUS affiliates has not been in-
formed beforehand of the repair and has not given
written permission for the repair.
Materials or procedures used at the request of the
owner which are not part of the normal service.
Inspections, specialized work, similar operations
or advice carried out for payment without the per-
mission of VETUS B.V. or a VETUS affiliate.
Parts liable to wear, such as gaskets, lubricants,
paint, brushes, zinc anodes.
Consequential costs of profit-sharing, transport,
travel or accommodation, loss of time, loss of
property, loss of use, or costs incurred in making
the product accessible, crane costs, dock charges,
damages due to personal injury or loss of posses-
sions.
7 Service Abroad
If you need to have warranty work carried out, go to
the local VETUS dealer. You can obtain the address of
your nearest VETUS dealer via the website www.vetus.
com boat builder, importer or VETUS B.V., Schiedam,
The Netherlands.
8 Modifications
VETUS B.V. may make modifications to the execution
or construction of their products without prior notice.
VETUS B.V. are not be obliged to make these modifica-
tions to products which have been previously sold or
supplied by VETUS B.V..
Maintenance and Warranty Manual for Thrusters
Deutsch
Garantie
1 Zum VETUS-Kundendienst
Das VETUS-Kundendienstnetz steht dem Schiffseig-
ner zur Verfügung. Sie können dort Rat einholen, In-
spektions- und Wartungsarbeiten durchführen lassen,
Ersatzteile beschaffen, Reparaturen durchführen und
Garantieansprüche abwickeln lassen.
2 Über die VETUS-Garantie
Die Garantie wird dem ersten Eigner gewährt. Die Ga-
rantie kann auf einen neuen Eigner übertragen wer-
den, wodurch der Rest der Garantiefrist vollständig
auf diesen übergeht. Alle eventuellen Modifikationen
an dem Bug- oder Heckstrahlruder lassen sämtliche
Garantieansprüche entfallen.
Die Garantie wird von der VETUS BV oder ihren Toch-
terunternehmen gewährt.
Die endgültige Entscheidung über einen Garantiean-
spruch wird von VETUS selbst getroffen, nicht von ihren
autorisierten Händlern. Die Entscheidung wird dem vor-
legenden Händler bzw. der Werft schriftlich mitgeteilt.
Der Endanwender kann keine Garantieansprüche di-
rekt gegen VETUS stellen, sondern muss sich an den
Lieferanten des VETUS-Produkts wenden.
3 Umfang der VETUS-Garantie
VETUS garantiert, dass die VETUS-Produkte während
der Garantiefrist frei von Produkt-, Material- und Pro-
duktionsfehlern sind.
Produkte, die während der Garantiefrist einen solchen
Fehler aufweisen, werden von VETUS repariert oder er-
setzt, wenn ein berechtigter Garantieanspruch vorliegt.
VETUS behält sich vor, ein neues oder ein Ersatzpro-
dukt zu liefern.
Produkte, die aufgrund der Garantie von VETUS er-
setzt werden, gehen automatisch in das Eigentum
von VETUS über.
4 Garantiefrist
Die Garantiefrist beginnt im Zeitpunkt des Verkaufs
des Vetus-Produkts.
Die Garantiefrist beträgt 36 Monate. Diese Garantie-
frist gilt nur für einen Einzelhandels-Endkunden.
Für gewerbliche Nutzer beträgt die Garantiefrist 12
Monate. Vor einer Nutzung des Produkts für gewerb-
liche Zwecke muss der Nutzer eine schriftliche Geneh-
migung von VETUS und/oder einem ihrer autorisier-
ten Händler einholen.
5 Reparaturen
Ein Ersatz von Teilen und/oder Produkten aufgrund
dieser Garantie hat keinen Einfluss auf die ursprüng-
lichen Garantiebedingungen.
Für Teile, die aufgrund dieser Garantie ausgetauscht
wurden, gilt die Garantie nur für die verbleibende Ga-
rantiefrist des Produkts, zu dem sie gehören.
6 Garantiebedingungen
Sichtbare Mängel müssen sofort an den VETUS-Händ-
ler, Lieferanten oder Importeur gemeldet werden,
spätestens innerhalb von 5 Tagen, und zwar schriftlich
und mit Begründung.
Garantieansprüche können nicht gestellt wer-
den, wenn
das Bug- oder Heckstrahlruder für Zwecke verwen-
det wurde, die nicht der angegebenen Spezifika-
tion entsprechen, oder wenn es in anderer Weise
genutzt wurde als üblicherweise zu erwarten ist,
Das Bug- oder Heckstrahlruder wurde als Teil eines
dynamischen Positionierungssystems eingesetzt
(Ausnahme: nicht kommerziell genutzte Bug-
oder Heckstrahlruder des Typs BOWA und BOWB).
das Bug- oder Heckstrahlruder als Teil eines dyna-
mischen Positionierungssystems genutzt wurde,
das Bug- oder Heckstrahlruder nicht ordnungsge-
mäß eingebaut oder montiert wurde,
es sich um normalen Verschleiß handelt,
die Vorgaben für den Betrieb, für die Wartung oder
für Reparaturen nicht eingehalten wurden,
das Produkt in anderer Weise genutzt wurde als
üblicherweise zu erwarten ist,
der Fehler auf mangelnde Sorgfalt seitens des Eig-
ners oder eines Nutzers zurückzuführen ist,
die Konstruktion des Bug- oder Heckstrahlruders
ohne Genehmigung von VETUS verändert wurde,
keine Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sich um einen Fall externer höherer Gewalt handelt,
der Fehler nicht schriftlich an den Händler, O.E.M.-
Hersteller
(Original Equipment Manufacturer),
Importeur oder an die VETUS B.V. Schiedam
(Niederlande) binnen 14 Tagen gemeldet wurde,
nachdem der Eigner den entsprechenden Fehler
entdeckt hat oder hätte entdecken müssen. Diese
Meldung muss spätestens binnen 14 Tagen nach
Ablauf der Garantiefrist erfolgt sein,
die Garantiefrist von 36 Monaten abgelaufen ist,
der vorgegebene Wartungsplan nicht eingehalten
oder wenn dies nicht dokumentiert worden ist.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind
Mängel, die nicht durch Material- oder Konstrukti-
onsfehler verursacht sind,
Mängel, die durch normalen Verschleiß, interne
oder externe Verunreinigungen, Rost und An-
strichschäden, Frost, Überhitzung, Überlast oder
falsche Behandlung verursacht sind,
Schäden, die während des Transports, der Auslie-
ferung und/oder Lagerung eingetreten sind,
Reparaturen, die von einer Person durchgeführt
werden, die kein VETUS-Händler ist, sofern die
VETUS B.V. oder die VETUS-Tochterunternehmen
darüber nicht vor der Reparatur informiert wur-
den und eine schriftliche Genehmigung für diese
Reparatur erteilt haben,
Materialien oder Verfahren, die auf Wunsch des
Eigners eingesetzt wurden und nicht Teil der nor-
malen Wartung sind,
vergütungspflichtige Inspektionen, Spezialarbei-
ten, vergleichbare Tätigkeiten oder Beratungstä-
tigkeiten ohne vorherige Genehmigung der VE-
TUS B.V. oder eines VETUS-Tochterunternehmens,
Teile, die dem Verschleiß unterliegen, wie Dich-
tungen, Schmiermittel, Farbe, Kohlebürsten, Zin-
kanoden,
Folgeschäden oder entgangene Gewinne, Trans-
porte, Reise- und Aufenthaltskosten, Zeitaufwand,
Verlust von Eigentum, Ausfallkosten oder Kosten
für das Zugänglichmachen des Produkts, Krankos-
ten, Werftgebühren, Schäden durch Körperverlet-
zung oder durch den Verlust von Gegenständen.
7 Kundendienst im Ausland
Wenn Sie Garantieleistungen in Anspruch nehmen
wollen, wenden Sie sich an den lokalen VETUS-Händ-
ler. Die Anschrift des nächstgelegenen VETUS-Händ-
lers erfahren Sie über die Werft, den Importeur, von
der VETUS B.V., Schiedam (Niederlande) oder über die
Website www.vetus.com.
8
Änderungen
Die VETUS B.V. ist berechtigt, ohne vorherige Ankün-
digung Änderungen an der Ausführung oder Kon-
struktion ihrer Produkte vorzunehmen. Die VETUS
B.V. ist nicht verpflichtet, diese Änderungen auch
an Produkten vorzunehmen, die bereits vor diesem
Zeitpunkt verkauft oder von der VETUS B.V. geliefert
worden sind.
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020901.02

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