Symbole Gerät; Sicheres Arbeiten; Bestimmungsgemäße Verwendung - ATIKA BWS 400 Notice Originale - Consignes De Sécurité - Pièces De Rechange

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Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen
Brennholz-Wippsägen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb genommen
werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die
Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise
lesen und beachten.
Verletzungsgefahr der
Finger und Hände
durch das Sägeblatt.
Augen- und Gehör-
schutz tragen
Drehrichtung des Sägeblattes.
Das Produkt entspricht den produktspezifisch geltenden
europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wieder-
verwertung zuführen.
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das Nichtbeach-
ten dieser Hinweise kann Verletzungen zur Folge haben oder zu
Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang. Das Nichtbe-
achten dieser Hinweise kann zu Störungen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle Funktionen
optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen genau
erklärt, was Sie tun müssen.
Nehmen Sie bitte das beiliegende
Montage- und Bedienungsblatt zur
Hand, wenn im Text auf die Bild-
Nr. hingewiesen wird.
...
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Querschneiden von Brennholz im Haus-
und Hobbybereich.
Das Schneiden von Rundmaterial mit einem Durchmesser von unter 30
mm und über 120 mm ist nicht zulässig, da diese Werkstücke nicht si-
cher festgehalten werden können.
Die maximale Länge des Schnittgutes darf 1000 mm betragen. Die
Mindestlänge des Schnittgutes darf 200 mm nicht unterschreiten.
Vor Reparatur-, War-
tungs- und Reinigungs-
arbeiten Motor abstel-
len und Netzstecker
ziehen.
Schutzhandschuhe
tragen.
Schutzschuhe tragen!
Es dürfen nur Qualitätssägeblätter nach EN 847-1 mit einem Durchmes-
ser von maximal 400 mm verwendet werden.
Die Brennholzwippkreissäge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur
im Freien betrieben werden.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt und in
der Wippe gehalten werden können.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (Hochlegierter
Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und spröde
ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Herausschleu-
dern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandset-
zungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und si-
cherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet werden,
die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Instandset-
zungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch von uns benannte Kun-
dendienststellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwendet
oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material unbedingt zu
entfernen.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwen-
dungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshinweise" und die
„Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Betriebsanleitung insgesamt
beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverletzun-
gen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Säge-
blatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblattwechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer
Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bautei-
len.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne
Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube. Tragen Sie deshalb eine
Schutzmaske.
Lärmemission: zur Reduzierung des Lärms konstruierte Sägeblätter
verwenden und die Maschine instand halten.
Des Weiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtli-
che Restrisiken bestehen.

Sicheres Arbeiten

Bei unsachgemäßem Gebrauch können Holzbearbeitungs-
maschinen gefährlich sein. Wenn Elektrowerkzeuge eingesetzt werden,
müssen die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen befolgt werden,
um die Risiken von Feuer, elektrischem Schlag und Verletzungen von
Personen auszuschließen.
Lesen und beachten Sie deshalb vor Inbetriebnahme dieses Erzeugnis-
ses die folgenden Hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften Ihrer
Berufsgenossenschaft bzw. die im jeweiligen Land gültigen Sicher-
heitsbestimmungen, um sich selbst und andere vor möglichen Verlet-
zungen zu schützen.
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