Bestimmungsgemäße Verwendung; Symbole Gerät - ATIKA BWS 500 Notice Originale - Consignes De Sécurité - Pièces De Rechange

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Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen
Brennholzwippkreissägen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohnge-
bieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen,
Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie
auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und
Feiertagen sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme
die Bedienungsanlei-
tung und Sicher-
heitshinweise lesen
und beachten.
Verletzungsgefahr
der Finger und
Hände durch das
Sägeblatt.
Augen- und Gehör-
schutz tragen!
Schutzmaske tragen!
Drehrichtung des Sägeblattes.
Das Produkt entspricht den produktspezifisch geltenden
europäischen Richtlinien.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Geräte,
Zubehör und Verpackung einer umweltfreundlichen Wieder-
verwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das Nichtbeach-
ten dieser Hinweise kann Verletzungen zur Folge haben oder zu
Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang. Das Nichtbe-
achten dieser Hinweise kann zu Störungen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle Funktionen
optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen genau
erklärt, was Sie tun müssen.
Nehmen Sie bitte das beiliegende Montage-
,
und Bedienungsblatt zur Hand, wenn im Text
,
auf die Bild-Nr. hingewiesen wird.
,
...
3
Vor Reparatur-, War-
tungs- und Reinigungsar-
beiten Motor abstellen
und Netzstecker ziehen.
Schutzhandschuhe
tragen.
Schutzschuhe tragen!
Warnung
vor
heißen
Oberflächen.
Verbrennungsgefahr!
Berühren Sie keine heißen Motorteile.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Querschneiden von Brennholz im Haus-
und Hobbybereich.
Das Schneiden von Rundmaterial mit einem Durchmesser von unter
30 mm über 180 mm ist nicht zulässig, da diese Werkstücke nicht sicher
festgehalten werden können.
Die maximale Länge des Schnittgutes darf 1000 mm betragen. Die
Mindestlänge des Schnittgutes darf 200 mm nicht unterschreiten.
Es dürfen nur Qualitätssägeblätter nach EN 847-1 mit einem Durchmes-
ser von maximal 500 mm verwendet werden.
Die Brennholzwippkreissäge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur
im Freien betrieben werden.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher aufgelegt und in
der Wippe gehalten werden können.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochlegierter
Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und spröde
ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Herausschleu-
dern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandset-
zungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und si-
cherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und gewartet werden,
die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Instandset-
zungsarbeiten dürfen nur durch uns bzw. durch von uns benannte Kun-
dendienststellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwendet
oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material unbedingt zu
entfernen.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwen-
dungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshinweise" und die
„Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die Betriebsanleitung insgesamt
beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Personenverletzun-
gen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Säge-
blatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblattwechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer
Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bautei-
len.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne
Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube. Tragen Sie deshalb eine
Schutzmaske.
Lärmemission: zur Reduzierung des Lärms konstruierte Sägeblätter
verwenden und die Maschine instand halten.
Des Weiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtli-
che Restrisiken bestehen.

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