Symbole Gerät / Betriebsanleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken - ATIKA T 250 ECO Notice Originale

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  • FRANÇAIS, page 29
Symbole Gerät
Vor Inbetrieb-
nahme die Be-
triebsanleitung
und Sicherheits-
hinweise lesen
und beachten.
Verletzungsgefahr
der Finger und
Hände durch das
Sägeblatt.
Augen- und Ge-
hörschutz tragen.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geräte, Zubehör und Verpackung einer umwelt-
freundlichen Wiederverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Symbole der Bedienungsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen zur
Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen
führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle
Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Tischkreissäge ist ausschließlich zum Längs- und
Querschneiden von Massivholz und Plattenwerkstoffen wie
Spanplatten, Tischlerplatten und Mdf-Platten mit quadrati-
schem oder rechteckigem Querschnitt unter Verwendung
von HM - Kreissägeblättern vorgesehen, wobei nur Säge-
blätter verwendet werden dürfen, die der Norm EN 847-1
entsprechen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochle-
gierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser
Stahl hart und spröde ist. Verletzungsgefahr durch Bruch
des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblatt-
stücken.
Das Schneiden von Rundmaterial (Rundhölzer, Brennholz
o. ä.) ist nicht zulässig.
Der Durchmesser des Sägeblattes muss 250 mm betragen.
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Vor Reparatur-,
Wartungs- und
Reinigungsarbei-
ten Motor abstel-
len und Netzste-
cker ziehen.
Nicht dem Regen
aussetzen. Vor
Feuchtigkeit
schützen.
Staubschutz-
maske tragen.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und geführt werden können.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch
uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen
durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material
unbedingt zu entfernen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werk-
zeug (Sägeblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblatt-
wechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb
ohne Absaugung.

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