BLS 3000 Série Mode D'emploi page 23

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klassifiziert und bestehen aus:
§ Äußere Gesichtsdichtung aus synthetischem Gummi (BLS 5250) oder Silikon
(BLS 5500)
§ Panorama-Visier aus Polycarbonat
§ Frontteil, in welchem das Ausatemventil untergebracht ist
§ Zwei seitliche Filterhalterungen mit speziellem Gewinde für die Filter der Serie
300
§ Vollmaske mit verringertem Totraum mit zwei Luftzirkulationsventilen, welche
verhindern, dass das Visier beschlägt und zu viel Kohlenstoffdioxid in der
Atemluft entsteht
§ Kopfteil mit sechs Riemen aus synthetischem Gummi mit Schnallen mit
Schnellverschlüssen
§ Ein Halsband, mit welchem die Maske in Pausen um den Hals gelegt werden
kann (nur bei Modell BLS 5500)
Die Vollmasken von BLS der Serie 3000 mit Anschluss nach EN 148-1 sind gemäß
der Norm EN 136:1998 als Klasse 2 (Vollmaske für spezielle Anwendungen)
klassifiziert und bestehen aus:
§ Äußere Gesichtsdichtung aus Naturkautschuk (3150, 3150V) oder Silikon
(3400)
§ Panorama-Visier aus Polycarbonat (3150, 3400) oder Glas (3150 V)
§ Frontteil, in welchem das Ausatemventil untergebracht ist
§ Vollmaske mit verringertem Totraum mit zwei Luftzirkulationsventilen, welche
verhindern, dass das Visier beschlägt und zu viel Kohlenstoffdioxid in der
Atemluft entsteht
§ Kopfteil aus Gummi mit Schnallen mit Schnellverschlüssen
§ Die Vollmasken von BLS der Serie 5000 mit Bajonettanschluss sind gemäß
der Norm EN 136:1998 als Klasse 2 (Vollmaske für spezielle Anwendungen)
klassifiziert und bestehen aus:
§ Äußere Gesichtsdichtung aus synthetischem Gummi (BLS 5600) oder Silikon
(BLS 5700)
§ Panorama-Visier aus Polycarbonat
§ Frontteil, in welchem das Ausatemventil untergebracht ist
§ Zwei seitlichen Filterhalterungen mit speziellem Bajonettanschluss
§ Vollmaske mit verringertem Totraum mit zwei Luftzirkulationsventilen, welche
verhindern, dass das Visier beschlägt und zu viel Kohlenstoffdioxid in der
Atemluft entsteht
§ Kopfteil mit sechs Riemen aus synthetischem Gummi mit Schnallen mit
Schnellverschlüssen
Diese Vollmasken in Einheitsgröße passen den meisten Gesichtsformen und
sorgen ohne Druck für eine perfekte Dichtheit.
1.2 Design und Komponentenliste Sehen Sie die Explosionszeichnung der
Maske BLS auf der letzten Seite. Komponentenliste Siehe Tabelle 1
1.3 Anwendungen Die Vollmasken dieser Serie können unter Bedingungen
getragen werden, die einen Schutz der Augen und der Atmung erfordern. Sie
sind auch für giftige und/oder gefährliche Substanzen geeignet. Die Vollmasken
von BLS können mit Gasfiltern, Staubfiltern oder kombinierten Filtern verwendet
werden. Für eine korrekte Anwendung und Filterauswahl sehen Sie das
beigelegte Anweisungsblatt.
1.4 Auswahl der mit Filter ausgestatteten Schutzvorrichtungen Bei Auswahl
dieser Schutzvorrichtung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Der
NPF (Nominal Protection Factor = Nennschutzfaktor) ist die maximal erlaubte
Konzentration einer Verunreinigung bei einer nach innen gerichteter Leckage,
wie von der europäischen Norm festgelegt (NPF = 100% der maximal erlaubten
Konzentration bei nach innen gerichteter Leckage) APF (Assigned Protection
Factor = zugewiesener Schutzfaktor) ist das Schutzniveau der Atemwege, das
bei korrektem Tragen der Schutzkleidung erreicht werden kann (für jeden Staat
unterschiedlich) TLV (Threshold Limit Value = Schwellengrenzwert) ist der
Schwellwert der Konzentration und wird in der Regel in Teile pro Million (ppm)
angegeben, welcher für die ausgesetzte Personen als unbedenklich einzustufen
ist. Durch Multiplikation des FPA mit dem TLV der Substanz erhalten Sie die
Schadstoffkonzentration, der sich der Bediener aussetzen darf, wenn er eine
bestimmte Ausrüstung trägt. Zur Auswahl und bei der Wartung der Filtervorrichtung
sowie zur Definition und Verwendung der Werte NPF und APF sehen Sie auch die
europäische Norm EN 529 und die gültigen nationalen Standards.
Zusammenfassende APF-Tabelle
Typ der
NPF
Schutzvorrichtung
I
FIN
D
Vollmaske mit
5
4
4
4
Partikelfilter P1
Vollmaske mit
16
15
15
15 15
Partikelfilter P2
Vollmaske mit
1000 400 500 400 500
Filter P3
Vollmaske mit Filter
für Gas*
2000 400 500 400 500
Elektrolüfter TM1
20
10
10
10 10
Elektrolüfter TM2
200 100 100 100 100
Elektrolüfter TM3 2000 400 1000 500 1000
Vorrichtung mit
Die für den Gas- oder Partikelfilter geltenden Schwellwerte werden separat
Kombinationsfilter
angegebenen. In jedem Fall gilt der niedrigste Wert.
* Wenn Gasfilter verwendet werden, dürfen folgende Konzentrationen nicht
überschritten werden: Klasse 1 <0,1% in Vol., Klasse 2 <0,5% in Vol., Klasse 3
<1% in Vol. (EN 14387 Standard).
Die Vollmasken von BLS haben während der technischen Prüfung, die zur
Überprüfung des Schutzniveaus der Vollmasken durchgeführt wurden, die
folgenden Leistungen gezeigt: Siehe Tabelle 2
2 - ZERTIFIZIERUNG UND KENNZEICHNUNG Die Vollmasken von BLS
sind Elemente der persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie III gemäß
der Europäische Verordnung 425/2016. Die Masken wurden gemäß der
harmonisierten Norm EN 136:1998 zertifiziert und erfüllen die Voraussetzungen,
die für die Klasse 2 (BLS 5250, BLS 5500, 3150 3150V 3400) und Klasse 3 (BLS
5150 BLS 5400) vorgeschrieben sind. Der Hersteller ist nach ISO 9001 zertifiziert.
2.1 Kennzeichnung Beispiel der Kennzeichnung nach der Nom EN 136:1998,
wobei:
BLS 5150 das Modell der Maske angibt
EN 136:1998 die europäische Referenznorm angibt
. CL 3 die Klasse gemäß der Norm EN 136 angibt, welcher die Vorrichtung angehört
CE ist die Kennzeichnung, die die Konformität mit den Gesundheitsschutz- und
Sicherheitsanforderungen aus Europäische Verordnung 425/2016. Anhang II und mit der
Norm EN 136:1998 bestätigt.
Die Nummer 0426 identifiziert die Benannte Stelle ITALCERT S.r.l.-Viale Sarca,
336 - 20126 Mailand (Italien) für die Kontrolle gemäß Modul D der europäischen
Verordnung 425/2016 zuständig.
wobei:
BL S 5250 das Modell der Maske angibt
EN 136:1998 die europäische Referenznorm angibt
. CL 2 die Klasse gemäß der Norm EN 136 angibt, welcher die Vorrichtung angehört
CE ist die Kennzeichnung, die die Konformität mit den Gesundheitsschutz- und
Sicherheitsanforderungen aus Europäische Verordnung 425/2016, Anhang II und mit der
Norm EN 136:1998 bestätigt.
Die Nummer 0426 identifiziert die Benannte Stelle ITALCERT S.r.l.-Viale Sarca,
336 - 20126 Mailand (Italien) für die Kontrolle gemäß Modul D der europäischen
Verordnung 425/2016 zuständig.
23
APF
Kommentar,
Beschränkungen
S
Großbritannien
Nicht zu empfehlen, wenn
die starke Durchdringung
des Filters die nach innen
gerichtete Leckage erhöht.
4
4
Nicht geeignet für flüssige
Aerosole, krebserregende
und radioaktive Substanzen,
Mikroorganismen und
biochemische Mittel.
Nicht geeignet als
Schutz gegen radioaktive
15
Substanzen, aktive
Mikroorganismen und
biochemische Mittel.
40
Filter für Gas A, B, E, K,
AX, SX, HgP3, NOP3
für unterschiedliche
20
Anwendungen. Für weitere
Informationen sehen Sie die
Anweisungen der BLS-Filter.
10
20
40

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