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mäß gewartet sind.
m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EGMaschinenricht
linie.
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Die Wippkreissäge ist als 1-Mann-Bedienplatz ausge-
legt und nur im Außenbereich zu verwenden.
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Die Wippkreissäge ist eine transportable Kreissäge.
Sie ist nur zum Querschneiden von Brennholz mit
Zuführwippe lt. technischen Daten einsetzbar.
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Die Säge ist ausschließlich zum Querschnittsägen
von Brennholz konstruiert.
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Unabhängig vom Holzdurchmesser darf nur 1 Werk-
stück auf die Wippe gelegt werden.
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Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten und vollzählig in gut lesbaren Zu-
stand halten.
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Der Arbeits- und Umgebungsbereich der Maschine
muss frei von störenden Fremdkörpern sein, um Un-
fälle vorzubeugen.
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Grundsätzlich müssen die zu trennenden Hölzer frei
von Fremdkörpern wie Nägel und Schrauben sein.
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Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zu-
stand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungs-
anweisung benutzen. Insbesondere Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen).
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Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Da-
ten angegebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
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Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln müssen eingehalten werden.
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Die Maschine darf nur von Personen genutzt, ge-
wartet oder repariert werden, die damit vertraut und
über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Hersteller für daraus resultierende Schäden
aus.
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Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Origi-
nalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
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Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt
allein der Benutzer.