Instandhaltung Und Wartung - wissner-bosserhoff sentida 7-i Notice D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 118

9. Instandhaltung und Wartung

Betreiber von Betten sind gemäß
▪ Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) / § 7 Instandhaltung von Medizinpro-
dukten
▪ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 / Sicherheitsprüfung von orts-
veränderlichen elektrischen Geräten und Betriebsmitteln in gewerblichem Einsatz
dazu verpflichtet, den sicheren Zustand von Medizinprodukten über die gesamte Einsatzdauer
zu erhalten. Hierzu gehören auch eine regelmäßig durchgeführte, fachgerechte Wartung und
Sicherheitsprüfung.
Die Pflegebetten der wissner-bosserhoff GmbH sind auf eine Nutzungsdauer von 10- 15 Jah-
ren ausgelegt. Hierbei sind die Betten extrem wartungsarm. Denn bei der Entwicklung der
Produkte wurde bereits darauf geachtet einen möglichst geringen Wartungsaufwand mit ge-
ringen Betriebskosten zu gewährleisten.
Im täglichen Betrieb kommt es jedoch erfahrungsgemäß auch zu unachtsamem Umgang mit
Produkten und durch rauen Betrieb auch zu schnellerer Alterung und Verschleiß bestimmter
Bauteile ohne dass der Hersteller direkten Einfluss darauf haben kann.
Der Hersteller haftet nur dann für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produktes, wenn
es regelmäßig gewartet und gemäß den Betriebs-, Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen in
dieser Gebrauchsanweisung benutzt wird.
Ergibt eine Sicht- oder Funktionskontrolle, eine Inspektion, Messung oder die Wartung gra-
vierende Mängel, die nicht behoben werden können, ist das Produkt für den weiteren Ge-
brauch zu sperren! Neben den regelmäßigen, umfangreichen Prüfungen durch technisches
Fachpersonal muss auch der Anwender (Pflegekräfte, betreuende Angehörige usw.) in kürze-
ren, regelmäßigen Abständen eine kurze Sicht- und Funktionskontrolle vornehmen. Dies gilt
insbesondere vor jeder Neubelegung.
EMPFEHLUNG: Die sicherheitstechnische Überprüfung (STÜ) und die DGUV Vorschrift 3 soll-
te in einem 12-monatigen Rhythmus zusammen mit der mechanischen Wartung stattfinden,
unter nachweislicher Einhaltung der 2%-Fehlerquote (vgl. DGUV Vorschrift 3: § 5, Tabelle 1B).
Wird eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann der Rhythmus in eigener Verantwortung auf
maximal 2 Jahre (unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben) verlängert werden.
Folgende Reihenfolge der Prüfungen ist nach IEC 62353-VDE 0751-1 zu beachten:
1. Sichtprüfung
2. Elektrische Messung
3. Funktionsprüfung
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