Vibrationen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken; Sicheres Arbeiten - ATIKA KGS 210 N Notice Originale

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sind oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhande-
nen Immissionspegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwir-
kungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B.
die Anzahl der Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässi-
gen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese
Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung
von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.

Vibrationen

Vibration: 6,0 m/s²
Mess-Unsicherheit K: 1,5 m/s²
Der angegebene Schwingungsemissionswert ist nach einem ge-
normten Prüfverfahren gemessen worden und kann zum Vergleich
eines Elektrowerkzeuges mit einem anderen verwendet werden.
Der angegebene Schwingungsemissionswert kann auch zu einer
einleitenden Einschätzung der Aussetzung verwendet werden.
Der Schwingungsemissionswert kann sich während der tatsächli-
chen Benutzung des Elektrowerkzeugs von dem Angabewert un-
terscheiden, abhängig von der Art und Weise, in der das Elekt-
rowerkzeug verwendet wird.
Versuchen Sie, die Belastung durch Vibrationen so gering wie
möglich zu halten. Beispielhafte Maßnahmen zu Verringerung der
Vibrationsbelastung sind das Tragen von Handschuhen beim Ge-
brauch des Werkzeugs und die Begrenzung der Arbeitszeit. Dabei
sind alle Anteile des Betriebszyklus zu berücksichtigen (beispiels-
weise Zeiten, in denen das Elektrowerkzeug abgeschaltet ist, und
solche, in denen es zwar eingeschaltet ist, aber ohne Belastung
läuft).
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Schneiden von Holz und
holzähnlichen Werkstoffen (z.B. Spanplatten) im Haus- und
Hobbybereich.
Das Gerät ist geeignet für Querschnitte, geneigte Schnitte,
Gehrungsschnitte und Doppelgehrungsschnitte.
Das Schneiden von Rundmaterial und unregelmäßig geform-
ten Materialien (Rundhölzer, Brennholz o. ä.) ist nicht zuläs-
sig, da diese Werkstücke nicht sicher festgehalten werden
können.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und mit Spannvorrichtungen gehalten werden kön-
nen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochle-
gierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser
Stahl hart und spröde ist. Verletzungsgefahr durch Bruch
des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblatt-
stücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befol-
gung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und ge-
wartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren un-
terrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns
bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen durchge-
führt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material
unbedingt zu entfernen.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werk-
zeug (Sägeblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblatt-
wechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb
ohne Absaugung.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.

Sicheres Arbeiten

Bei unsachgemäßem Gebrauch können Holzbearbei-
tungsmaschinen gefährlich sein. Wenn Elektrowerkzeuge
eingesetzt werden, müssen die grundlegenden Sicherheits-
vorkehrungen befolgt werden, um die Risiken von Feuer,
elektrischem Schlag und Verletzungen von Personen aus-
zuschließen.
Lesen und beachten Sie deshalb vor Inbetriebnahme dieses
Erzeugnisses die folgenden Hinweise und die Unfallverhü-
tungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. die im
jeweiligen Land gültigen Sicherheitsbestimmungen, um
sich selbst und andere vor möglichen Verletzungen zu
schützen.
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