Garantiebedingungen - Kellys TREKKING Manuel Du Propriétaire

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  • FRANÇAIS, page 33
D
bedienungsanleitung
Zur Ihrer eigenen Sicherheit im Straßenverkehr empfehlen wir das Tragen eines
geeigneten Fahrradhelmes. Bei den meisten Fahrradunfällen kommt es zu schwerwiegenden
Kopfverletzungen. Bei Kauf eines Fahrradhelmes achten sie auf die korrekte Größe, der Helm darf
weder wackeln, noch drücken. Wählen sie einen Helm mit verstellbarem Kinnriemen, der eine
optimale Einstellung ermöglicht.
Das zulässige max. Systemgewicht (Körpergewicht + Fahrrad + Gepäck) beträgt 110 kg.
Bei Junior-Fahrrädern beträgt das zulässige max. Systemgewicht (Körpergewicht + Fahrrad +
Gepäck) 45 kg. Bei nicht Beachtung besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Die Belehrung über die richtige und sichere Benutzung des Fahrrades gehört zur den Pflichten der
Eltern (Erziehungsberechtigten). Der Hauptaugenmerk sollte auf der Erklärung über die sichere
Benutzung der Vorderrad- , Hinterrad- und der Rücktrittsbremse sein.
Die Eltern
(Erziehungsberechtigte) sorgen für den einwandfreien technischen Zustand des
Fahrrads und seine richtige Einstellung- wichtig für die sichere Fahrt ist die richtige Sattel- und
Lenkerhöhe.
Bei Fahrrädern, ausgestattet mit Stützrädern ist auf die Neigung zu achten, bei unebenen Straßen
oder Wegen kann es bei nicht korrekter Einstellung zu Stürzen und Verletzungen kommen.
WARNUNG!
Ihr Fahrrad ist ein technisches Produkt, das regelmäßig überprüft werden muß. Viele
Teile an Ihrem Fahrrad unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß und bedürfen
je nach Nutzung Ihrer erhöhten Aufmerksamkeit. Die Höhe des Verschleißes ist auch
von der Pflege und Wartung des Fahrrades abhängig. Dies kann die Lebensdauer zwar
verlängern, ein Austausch ist jedoch beim Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich. Zu
Verschleißindikatoren gehört das Auftreten z.B. von feinen Rissen, Verformungen oder
Farbveränderungen.
Beim Austausch der einzelnen Fahrradteile bitte nur Originalteile verwenden.
Alle Farben die auf Kellys-Fahrrädern verwendet werden, sind mit einer passenden Form eines
Lichtschutzmittels (UV-Schutz) behandelt, um eine größtmögliche Farbstabilität zu
gewährleisten. Die Schutzmethode kann je nach Material, auf dem die Farben verwendet
werden, variieren. Bitte beachten Sie, dass Farben trotz des höchstmöglichen UV-Schutzes ihren
Farbton ändern und/oder im Laufe der Zeit verblassen können. Lagern Sie Kellys-Fahrräder nicht
an Orten, an denen sie direkter Sonneneinstrahlung und somit auch erhöhten UV-Strahlen
ausgesetzt sind. Dadurch wird die Lebensdauer des UV-Schutzes verlängert und die Farbstabilität
bleibt länger erhalten. Die Änderung der Farbsättigung und ihr mögliches Ausbleichen stellen
keinen Sachmangel dar.
Gute Fahrt wünscht Ihnen
KELLYS
20
GARANTIE
Hersteller gewährt auf dieses Fahrrad eine Garantie 24 Monate ab dem Verkaufsdatum an den
Verbraucher.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Garantiezeitraum verlängert sich um die Zeit der Ausführung einer Garantiereparatur.
Während der Garantiezeit werden alle durch fehlerhaftes Material, fehlerhafte Arbeit und
Montage verursachten Mängel unentgeltlich beseitigt.
DIE GARANTIE BEZIEHT SICH NICHT AUF FOLGENDE MÄNGEL:
• vom Benutzer verschuldete Mängel, Beschädigung des Erzeugnisses durch nicht fachgerechtes
Zusammenstellen (z.b. ungenügendes Einschieben der Sattelstütze in das Rohr des
Rahmens sowie des Vorbaus in der Gabel, ungenügendes festziehen der Pedale der Kurbeln),
falsche Verwendung und Vernachlässigung der Sorgfalt gegenüber dem Fahhrad (z.B. nicht
genügend festgezogende Kurbelgarnituren an das Innenlager, ungeeignete Lagerung),
Beschädigungen, verursacht durch Unfälle, unsachgemäße Reparatur, falsche Wartung des
Fahrrades, Beschädigungen, hervorgerufen durch Austausch von Komponenten, welche
nicht kompatibel mit der gegebenen Ausstattung des Fahrrades sind, technische Eingriffe am
Fahrradrahmen;
• normale Abnützung der Gummiteile des Fahrrades (z.B. Reifen, Schläuche, Bremsgummis)
• mechanische Beschädigungen, durch Abnützung bei normalem Betrieb des Fahrrades
(z.B. Lackschäden).
Bei folgenden Mängeln und Teilen besteht kein Garantieanspruch:
Verschleißteile- die einem natürlichen nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen - Teile,
Komponenten, Baugruppen und Federelemente des Fahrrads (Dichtungen, Buchsen usw.) sind bei
unsachgemäßem Gebrauch oder bei Einsätzen mit Wettkampfcharakter von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Mechanische Abnutzungen die auf normalem Verschleiß während der Nutzung beruhen (z.B.
verschleiß der Kette, Ritzeln, Handgriffe, Bremsbeläge, Lackkratzer usw.)
Abnorme Belastung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und Missbrauch, Schäden infolge
von Unfällen oder Kollisionen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Funktion aller Teile des Fahrrades zu kontrollieren. Der
Hersteller ist nicht verantwortlich für jegliche Verletzungen, Schäden oder Versagen,
welche durch fehlerhaftes Zusammenstellen oder falsche Wartung nach dem Ausliefern
des Fahrrades, d.h. durch ungenügenden Vorverkaufssevice beim Verkäufer verschuldet
worden sind.
TREKKING / CITY

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