Die Endabnahme Der Anlage Ausführen; Test Für Die Endabnahme; Inbetriebsetzung - Nice SOON SO2000 Instructions Et Avertissements Pour L'installateur

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8) Die Endabnahme der Anlage ausführen
8.1) Test für die endabnahme
Für jedes einzelne Element des Automatismus wie zum
Beispiel Schaltleisten, Photozellen, Notstops usw. ist eine
spezielle Abnahmephase erforderlich; für diese Vorrich-
tungen sind die Verfahren in den jeweiligen Anleitungen
auszuführen. Für die Abnahme von SOON muss die fol-
gende Sequenz an Vorgängen ausgeführt werden:
1. Prüfen, ob alles in Kapitel 1 "HINWEISE" angegebene genaue-
stens eingehalten ist.
2. Das Tor vom Motor entriegeln, indem das Entriegelungsseil nach
unten gezogen wird. Prüfen, ob es möglich ist, das Tor in Öff-
nung und Schließung mit einer Kraft nicht über 225N von Hand
zu bewegen.
3. Das Tor wieder mit dem Motor verriegeln, indem am Verriege-
lungsseil gezogen wird.
4. Den Schlüsseltaster oder Funksender verwenden, die
Schließung und Öffnung des Tors testen und prüfen, ob die
Bewegung wie vorgesehen ist.
5. Besser mehrere Tests ausführen, um das Gleiten des Tors und
eventuelle Montage- und Einstellfehler sowie das Vorhandensein
besonderer Reibungen zu überprüfen.
6. Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der Anlage

8.2) Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Ab-
nahmephasen von Soon sowie der anderen Vorrichtungen
erfolgreich beendet sind. Eine teilweise oder vorüberge-
hende Inbetriebsetzung ist unzulässig.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstel-
len und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müs-
sen mindestens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisie-
rung, Schaltplan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanaly-
se und jeweilige angewendete Lösungen, Konformitätserklärung
des Herstellers für alle benutzten Vorrichtungen (für Soon die
anliegende "CE-Konformitätserklärung" verwenden), Kopie der
Bedienungsanweisungen und des Wartungsplans der Automati-
sierung.
2. Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen:
Automatisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Ver-
antwortlicher der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr
und CE-Markierung.
3. In Tornähe auf bleibende Art ein Etikett oder ein Schild befesti-
gen, dass die Angaben zur Durchführung der Entriegelung und
der Bewegung von Hand enthält.
4. Am Tor auf bleibende Weise ein Etikett oder Schild mit dieser
Abbildung befestigen (Mindesthöhe 60 mm).
5. Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und
dem Inhaber aushändigen.
6. Das Handbuch "Anweisungen und Hinweise für die Bedienung
der Automatisierung" anfertigen und dem Inhaber der Automati-
sierung übergeben.
einzeln überprüfen (Photozellen, Schaltleisten usw.). Bei jeder
Auslösung einer Vorrichtung wird die BlueBUS-LED an der
Steuerung zweimal schneller blinken und so bestätigen, dass die
Steuerung das Ereignis erkannt hat.
7. Zur Überprüfung der Photozellen und insbesondere um zu prü-
fen, dass keine Interferenzen mit anderen Vorrichtungen vorhan-
den sind, einen 30 cm langen Zylinder mit 5 cm Durchmesser auf
der optischen Achse zuerst nah an TX, dann nah an RX und
abschließend in ihrer Mitte durchführen (siehe Abbildung 15) und
prüfen, dass die Vorrichtung in allen Fällen ausgelöst wird und
vom aktiven Zustand auf den Alarmzustand übergeht und umge-
kehrt; abschließend prüfen, dass in der Steuerung die vorgese-
hene Handlung erfolgt, wie zum Beispiel: während der
Schließung also zum Beispiel eine Umkehrung der Bewegung.
8. Falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren mittels
Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind, muss die
Kraft nach den Verordnungen der Vorschrift EN 12445 gemes-
sen werden. Falls die « Geschwindigkeitsregelung" und die Kon-
trolle der "Motorkraft" als Hilfsmittel für das System zur Aufprall-
kraftreduzierung benutzt wird, die Einstellung erproben und fin-
den, mit der die besten Ergebnisse erzielt werden.
7. Den Wartungsplan anfertigen und dem Inhaber der Automatisie-
rung aushändigen. Er enthält die Wartungsvorschriften der ein-
zelnen Vorrichtungen.
8. Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf
geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den "Anweisungen und
Hinweise für die Bedienung der Automatisierung" über die noch
vorhandenen Gefahren und Risiken informieren.
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