Weitere Vorschriften; Allgemeine Gefahrenquellen; Lebensgefahr; Verletzungsgefahr - GOLDSCHMIDT GP 4000 Notice D'utilisation

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1.3

Weitere Vorschriften

Ergänzend zu den Angaben in dieser Betriebsanleitung sind
die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften des
Betreibers zu beachten.
Die von den Eisenbahnbehörden ausgegebenen Sicherheits-
vorschriften für Arbeiten im Gleis und in Gleisnähe müssen
strengstens befolgt werden. Mit den Arbeiten darf erst
begonnen werden, wenn die zuständigen Sicherheitsbeauf-
tragten die Genehmigung erteilt haben.
1.4

Allgemeine Gefahrenquellen

Bei der Konstruktion der Maschine wurden alle Sicherheits-
standards zur Vermeidung von Personen-, Sach- und Umwelt-
schäden eingehalten. Trotzdem können Restrisiken nicht
ausgeschlossen werden. Beim Umgang mit der Maschine
stets behutsam vorgehen und die folgenden Sicherheitshin-
weise beachten!

1.4.1 Lebensgefahr

Lebensgefahr bei Arbeiten am Bahngleis
Bei Gleisbauarbeiten besteht die generelle Gefahr für Per-
sonen, von vorbeifahrenden Zügen erfasst zu werden, was
schwerste Verletzungen bis hin zum Tod verursachen kann.
– Vor Arbeiten am Gleisbett stets sicherstellen, dass das
Gleis für Gleisarbeiten gesperrt ist. Nie an einem für den
Verkehr freigegebenen Gleis arbeiten!
– Stets mit äußerster Vorsicht und behutsam vorgehen,
wenn sich für den Bahnverkehr freigegebene Gleise in
Baustellennähe befinden.
– Geräte und Material immer so abstellen, dass sie nicht
mit anderen Bahnfahrzeugen kollidieren können.
Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag
Bei der Arbeit an spannungsführenden Teilen und Kabeln
besteht das Risiko schwerer Verletzungen durch elektrischen
Stromschlag, der zu Herzkammerflimmern, Herzstillstand
oder Atemlähmung mit tödlichem Ausgang führen kann.
– Maschine nie benutzen, wenn eine Stromschiene am
Arbeitsort unter Spannung steht.
– Maschine nie im unter Spannung stehenden Gleisstrom-
kreis benutzen.
– Stets sicherstellen, dass keine Gefahr eines elektrischen
Stromschlags besteht.

1.4.2 Verletzungsgefahr

Verletzungsgefahr durch Quetschung von Körperteilen
Wenn sich bei der Arbeit mit der Maschine Körperteile wie
Hände und Füße von Personen unter dem Schleiftopf oder
unter dem Führungssystem befinden, besteht das Risiko
schwerer Verletzungen von Quetschungen, Knochenbrüchen
bis hin zur Abtrennung ganzer Körperteile.
– Beim Betrieb der Maschine niemals Hände oder Füße
unter den Schleiftopf oder unter das Führungssystem
gelangen lassen.
– Stets feste Arbeitsschutzschuhe mit rutschfester Sohle
und Stahlkappe tragen.
– Stets Arbeitsschutzhandschuhe tragen.
– Alle Personen außer dem Bediener müssen bei einge-
schalteter Maschine einen Sicherheitsabstand von
mindestens 5 m einhalten.
Verletzungsgefahr durch aufgewirbelte Splitter und
Stäube bei der Luftfilterreinigung
Bei der Arbeit mit Druckluft besteht die Gefahr, dass Staub-
partikel und Splitter in die Augen getragen werden und
Verletzungen am Auge bis hin zum Verlust der Sehfähigkeit
resultieren können.
Bei der Arbeit mit Druckluft und im Umfeld von Arbeiten mit
Druckluft stets Schutzbrille tragen.
Verletzungsgefahr durch Hinfallen, Ausrutschen
und Abrutschen
Bei der Arbeit im Gleisbett besteht die Gefahr, auf dem Schot-
ter aus- oder abzurutschen und hinzufallen, was Verletzungen
wie Prellungen oder Knochenbrüche zur Folge haben kann.
– Bei der Arbeit mit der Maschine stets behutsam vorgehen.
– Nicht bei einem Gefälle von über 4 % mit der Maschine
arbeiten.
– Stets feste Arbeitsschutzschuhe mit rutschfester Sohle
und Stahlkappe tragen.
Gefahr von Gehörschäden
Der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel LPA am Arbeits-
platz kann bis zu 85 dBA betragen und der A-bewertete
Emissionsschallleistungspegel LWA am Arbeits platz bis zu
103 dBA. Die Einwirkung von Lärm kann das Gehör schädi-
gen und zu kurzzeitigem Gehörverlust und mentaler Überlas-
tung führen.
– Beim Umgang mit der Maschine stets Gehörschutz tragen.
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