Tausch Von Bauteilen - Rose ROOT MILLER + Manuel D'instructions

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Tausch von Bauteilen

Nicht alle Teile an deinem E-Bike dürfen ohne Weiteres getauscht werden. Die beiden Verbände „ Zweirad-Industrie-
Verband " (ZIV) und „ Verbund Service und Fahrrad " (VSF) haben einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt. Dieser definiert
die Bedingungen unter denen die Bauteile an deinem E-Bike getauscht werden dürfen. Die Bauteile deines E-Bikes sind
dabei in vier Kategorien aufgeteilt:
Kategorie 1: Bauteile, die nur nach Freigabe des Antriebsherstellers oder von ROSE Bikes getauscht werden dürfen
• Motor
• Sensoren
• Elektronische Steuerung
• Elektrische Leitungen
• Bedieneinheit am Lenker / Display
• Akku-Pack / Ladegerät
Kategorie 2: Bauteile, die nur nach Freigabe von ROSE Bikes getauscht werden dürfen
• Rahmen
• Federbein
• Starr- oder Federgabel
• Bremsanlage
• Gepäckträger (Gepäckträger bestimmen unmittelbar die Lastverteilung am Rad. Sowohl negative wie positive
Veränderungen ergeben potentiell ein anderes Fahrverhalten als vom Hersteller impliziert.)
Kategorie 3: Bauteile, die nur nach Freigabe von ROSE Bikes oder nach Freigabe des Bauteilherstellers getauscht
werden dürfen
• Tretkurbel (wenn die Abstände Tretkurbel - Rahmenmitte (Q-Faktor) eingehalten werden)
• Laufrad (wenn die ETRTO eingehalten wird)
• Kette / Zahnriemen (wenn die Originalbreite eingehalten wird)
• Felgenband (Felgenband und Felgen müssen aufeinander abgestimmt sein. Veränderte Kombinationen können zum
Verrutschen des Felgenbands und somit zu Schlauchdefekten führen.)
• Reifen (Die starke Beschleunigung, das zusätzliche Gewicht und dynamischeres Kurvenfahren machen den Einsatz
von Reifen notwendig, die für den E-Bike Einsatz freigegeben sind. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die ETRTO
eingehalten wird.)
• Bremszüge / Bremsleitungen
• Bremsbeläge
• Lenker und Vorbau (Soweit die Zug- und / oder die Leitungslängen nicht verändert werden müssen.)
• Sattel und Sattelstütze (Wenn der Versatz nach hinten im Vergleich zur originalen Sattel / Sattelstützeneinheit nicht
größer als 20 mm ist. Eine veränderte Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen Verstellbereichs führt ggf. zu
kritischen Lenkeigenschaften. Dabei spielt auch die Länge der Sattelstreben am Sattelgestellt und die Sattelform eine
Rolle.)
• Scheinwerfer (Scheinwerfer sind für eine bestimmte Spannung ausgelegt, welche zu den Akkus im E-Bike passen
müssen. Zusätzlich ist die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten, wobei der Scheinwerfer einen
Teil der potentiellen Störleistung ausmachen kann.)
Kategorie 4: Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
• Steuerlager
• Innenlager
• Pedale (wenn das Pedal zum Serien-/Originalpedale nicht breiter ist)
• Umwerfer und Schaltwerk (alle Schaltungsbestandteile müssen für die Gangzahl passend und untereinander
kompatibel sein)
• Schalthebel / Drehgriff
• Schaltzüge und Hüllen
• Kettenblätter / Zahnkranz (wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich dem Original ist)
• Speichen
• Schlauch (gleicher Bauart und mit gleichem Ventil)
• Rücklicht, Rückstrahler, Speichenreflektoren
• Ständer
• Griffe mit Schraubklemmung
• Glocke
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