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8. Garantiebedingungen

8.1 Transportschäden
Das Gerät und die Zubehörteile sind sofort nach dem
Empfang auf Mängel und Transportschäden zu untersu-
chen. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können
nur geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer oder
Spediteur unverzüglich benachrichtigt wird. Ein
Schadensprotokoll ist anzufertigen.
8.2 Gerätegarantie
Die Garantiezeit für das Chirurgiegerät KAUTER N be-
trägt 3 Jahre, gerechnet vom Tage der Lieferung an.
Garantieanspruch besteht nur, wenn der ordungsgemäß
ausgefüllte Garantieschein vorgelegt wird.
Der Umfang der Garantie erstreckt sich auf die kostenlo-
se Instandsetzung des Chirurgiegerätes, vorausgesetzt,
daß der Schaden durch einen Material- oder Fabrikati-
onsfehler verursacht wurde. Weitere Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlos-
sen.
Die Instandsetzung darf nur durch uns, eine unserer Ver-
tretungen oder von autorisierten Fachhändlern
durchgeführt werden. Der Garantieanspruch erlischt,
wenn unsachgemäße Veränderungen oder Instandsetzun-
gen vorgenommen wurden.
Durch Garantieleistungen wird die Garantie weder ver-
längert noch erneuert.
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