Beschreibung; Verwendungszweck; Einschränkungen Des Verwendungszwecks; Zulassungen - Dräger FPS 7000 RP Notice D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 32

Beschreibung

Die Dräger FPS 7000 RP gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
als Vollmaske (bestehend aus Maskenkörper und Kopfbänderung
oder Haarnetz).
als Masken-Helm-Kombination (bestehend aus Maskenkörper mit
Masken-Helm-Adapter S-fix oder Q-fix und zugehörigem Helm).
WARNUNG
Die Masken-Helm-Adapter S-fix und Q-fix dürfen nur mit einem
Helm verwendet werden, an dem jeweils die passende Maskenfüh-
rung montiert ist (Bild J).
Ansonsten ist die Dichtheit der Masken-Helm-Kombination nicht ge-
währleistet und es besteht Vergiftungsgefahr.
HINWEIS
Vollmasken dürfen nicht umgerüstet werden, sonst erlischt die Zulassung.
Für den Helm zugehörige Gebrauchsanweisung beachten.
Alle Dräger FPS 7000 RP haben einen Scheibenwischer.
Eine Variante der Dräger FPS 7000 RP ist mit einem Trinkventil aus-
gestattet. Über einen Trinkschlauch kann ein CamelBak
voir an die Dräger FPS 7000 RP angeschlossen werden. Dieses
Trinkreservoir ist jedoch nicht für den Brandeinsatz geeignet und zu-
gelassen.
Optional kann die Dräger FPS 7000 RP mit einer Telefoneinrichtung
("Grubentelefon") oder einem Dräger MS-COM ausgerüstet werden.
Für Brillenträger lässt sich eine Maskenbrille einsetzen.
Die Dräger FPS 7000 RP kann bei Temperaturen von -30
o
+60
C eingesetzt werden.

Verwendungszweck

Die Dräger FPS 7000 RP schützen Gesicht und Augen vor aggressi-
ven Medien. Sie dürfen nur mit Kreislauf-Atemschutzgeräten des Typs
Dräger PSS BG 4 / PSS BG 4 plus und Dräger Tramix verwendet
werden.
6
Einschränkungen des Verwendungszwecks
Bärte und Koteletten im Dichtungsbereich der Vollmaske verursa-
chen Leckagen! Entsprechende Personen sind für das Tragen der
Vollmaske ungeeignet. Brillenbügel im Dichtungsbereich verursa-
chen ebenfalls Leckagen. Maskenbrille verwenden.

Zulassungen

Die Vollmasken sind zugelassen nach:
 EN 136:1998 CL.3+
 TR CU 019/2011
 (EU) 2016/425
Die Masken-Helm-Kombinationen sind außerdem zugelassen nach:
 DIN 58610
Konformitätserklärung: siehe www.draeger.com/product-certificates
Beide Ausführungen erfüllen die Anforderungen der Totalbeflam-
mung nach EN 137 (flame engulfment). Zusammen mit dem
Dräger PSS BG 4 / PSS BG 4 plus sind die Vollmasken und Masken-
®
-Trinkreser-
Helm-Kombinationen nach EN 145 zugelassen.
o
C bis
(zugelassen durch die Dekra Exam)
WARNUNG

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