Montage
Hinweis!
Bestätigen Sie die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme in der
Montage- und Inbetriebnahmebescheinigung. Dies ist die Voraussetzung
für Gewährleistungsansprüche.
–
Lassen Sie die erstmalige Inbetriebnahme und die jährliche
Wartung nur durch Fachpersonal oder den Reflex-
Werkskundendienst durchführen.
6.1
Montagevoraussetzungen
6.1.1
Prüfung des Lieferzustandes
Das Gerät wird vor der Auslieferung sorgfältig geprüft und verpackt.
Beschädigungen während des Transportes können nicht ausgeschlossen werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
1.
Prüfen Sie nach dem Wareneingang die Lieferung.
•
Auf Vollständigkeit.
•
Auf mögliche Beschädigungen durch den Transport.
2.
Dokumentieren Sie die Beschädigungen.
3.
Kontaktieren Sie den Spediteur, um den Schaden zu reklamieren.
6.2
Vorbereitungen
Zustand des angelieferten Gerätes:
•
Überprüfen Sie alle Verschraubungen am Gerät auf einen festen Sitz. Ziehen
Sie die Schrauben, wenn nötig, nach.
Vorbereitungen für die Montage des Gerätes:
•
Kein Zutritt für Unbefugte.
•
Frostfreier, gut durchlüfteter Raum.
–
Raumtemperatur 5 °C bis 40 °C.
–
Schützen Sie das Gerät vor direkten Witterungseinflüssen.
•
Ebener, tragfähiger Fußboden.
–
Stellen Sie eine ausreichende Tragfähigkeit des Fußbodens beim
Befüllen des Gefäßes sicher.
•
Befüllungs– und Entwässerungsmöglichkeit.
–
Stellen Sie einen Füllanschluss DN 15 nach DIN EN 1717 zur
Verfügung.
–
Stellen Sie eine optionale Kaltwasserzumischung zur Verfügung.
–
Stellen Sie für das Entleerungswasser einen Ablauf bereit.
•
Elektroanschluss, 5 "Technische Daten", 7.
•
Verwenden Sie nur zugelassene Transport- und Hebezeuge.
–
Die Anschlagpunkte an dem Gefäß dienen ausschließlich als
Montagehilfen bei der Aufstellung.
Hinweis!
Bei der Auslegung wurden keine Quer- und Längsbeschleunigungskräfte
berücksichtigt. Falls Lasten dieser Art auftreten können, ist ein
gesonderter Nachweis zu erbringen und abzustimmen.
6.3
Durchführung
ACHTUNG
Schäden durch unsachgemäße Montage
durch Anschlüsse von Rohrleitungen oder durch Apparate der Anlage können
zusätzliche Belastungen des Gerätes entstehen.
•
Die Rohrleitungen sind kraft- und momentfrei anzuschließen und
schwingungsfrei zu verlegen.
•
Sorgen Sie bei Bedarf für eine Abstützung der Rohrleitungen oder
Apparate.
•
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Reflex After Sales & Service.
Führen Sie für die Montage die folgenden Arbeiten durch:
1.
Positionieren Sie das Gerät.
2.
Stellen Sie die wasserseitigen Anschlüsse zur Anlage her.
3.
Stellen Sie die Schnittstellen nach dem Klemmenplan her.
8 — Deutsch
6.3.1
Aufstellung des Gefäßes
Beachten Sie bei der Aufstellung des Gefäßes die folgenden Hinweise:
•
Alle Flanschöffnungen sind Besichtigungs- und Wartungsöffnungen.
–
Stellen Sie das Gefäß mit einem ausreichenden Seiten- und
Deckenabstand auf.
–
Ist eine ausreichende visuelle Inspektion nicht möglich, müssen
technische Hilfsmittel herangezogen werden (Spiegel,
Endoskopkamera...)..
•
Stellen Sie das Gefäß auf einer festen Ebene auf.
•
Achten Sie auf eine rechtwinklige und freistehende Position.
•
Gewährleisten Sie die Funktion der Füllstandsmessung „LIS".
–
Verbinden Sie das Gefäß nicht fest mit dem Boden.
Hinweis!
Die Gewichtsmesszelle ist nicht druckschlagfest und darf nicht lackiert
werden.
6.3.2
Anschluss an das Anlagensystem
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch Stolpern und Stürzen
Prellungen durch Stolpern oder Stürzen über Kabel- und Rohrleitungen
während der Montage.
•
Tragen Sie die persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm,
Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe).
•
Achten Sie auf eine fachmännische Verlegung von Kabel und
Rohrleitungen zwischen der Steuereinheit und den Gefäßen.
ACHTUNG
Beschädigungen der Kabel- und Rohrleitungen
Werden Kabel- und Rohrleitungen nicht fachgerecht zwischen den Gefäßen
und der Steuereinheit verlegt, können sie beschädigt werden.
•
Verlegen Sie Kabel- und Rohrleitungen fachmännisch über den
Fußboden.
Hinweis!
Jeder Gefäßanschluss ist wasserseitig mit einem Kappenventil und einer
Entleerungseinrichtung zu versehen (im Lieferumfang enthalten).
Reflexomat RSC Smart — 21.10.2025-Rev. C