3M DBI-SALA Mobi-Lok 2200094 Manuel D'instruction Pour L'utilisateur page 44

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 87
1.0
PRODUKTANWENDUNG
1.1
ZWECK: Vakuumanker sind so konzipiert, dass sie Verankerungspunkte für die Schutzausrüstung gegen Absturz bieten
Systeme: Rückhalte-, Arbeitspositionierungs-, Personenseilfahrt-, Rettungssysteme usw.
;
Nur Absturzsicherung: Dieses Vakuumanker dient zur Verbindung mit der Absturzsicherungsausrüstung. Verbinden Sie
keine Hebezeuge mit diesem Vakuumanker.
1.2
NORMEN: Ihr Vakuumanker entspricht der/den nationalen oder regionalen Norm(en), die auf der Vorderseite dieses Handbuchs
angegeben ist/sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der
Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.3
ÜBERWACHUNG: Die Installation dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden
dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden
1.4
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet werden.
Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter zu verwenden, wie es von CE und/oder regionalen
Vorschriften gefordert wird. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung, sicherzustellen, dass
sie mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden. Zudem müssen sie die
Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser Ausrüstung kennen.
1.5
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über einen
Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern, zuständigen Fachkräften
und Rettungskräften übermitteln.
mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges Training ist erforderlich,
damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.6
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Die Vakuumanker muss vom Anwender vor jeder Benutzung und zusätzlich mindestens jährlich
von einer sachverständigen Person außer dem Anwender inspiziert werden.
und Wartungsprotokoll" beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder Überprüfung durch eine sachverständige Person in das
„Inspektions- und Wartungsprotokoll" ein. Der Vakuumanker muss zudem jährlich oder wie mit 3M Fall Protection schriftlich
vereinbart von einem von 3M Fall Protection autorisierten Servicetechniker zur Rezertifizierung überprüft werden.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das Vakuumanker den Kräften der Absturzsicherung ausgesetzt ist, muss das sofort mit der
deutlichen Kennzeichnung „NICHT VERWENDEN" außer Betrieb genommen und dann entweder vernichtet oder an 3M zum
Austausch oder zur Reparatur weitergeleitet werden.
2.0
SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Die Anforderungen an die Verankerung variieren mit der Absturzsicherung. Die Struktur, an der das
Vakuumanker installiert ist, muss die in Tabelle 1 definierten Verankerungsspezifikationen erfüllen.
2.2
PERSÖNLICHES ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM: Abbildung 1 Zeigt die Nutzung dieses Vakuumanker. Die mit diesem System
verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen geltende Absturzsicherungsnormen, -codes und
-anforderungen erfüllen. Sehen Sie die Anweisungen, die mit dem Verbindungsmittel oder SRD für Begrenzungen eines freien Falls
mitgeliefert werden. Die PSAgA muss einen Auffanggurt umfassen und die maximale Bremskraft (MAF) auf die folgenden Werte
begrenzen:
PSAgA mit bandfalldämpfendem
Verbindungsmittel
PSAgA mit Selbsteinzugsvorrichtung
2.3
FALLSTRECKE UND ARRETIERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES HÖHENSICHERUNGSGERÄTS: Eine freie Fallstrecke ist
erforderlich, damit ein sicheres Arretieren eines Höhensicherungsgeräts gewährleistet ist. Eine ungehinderte Fallstrecke sollte
stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem oder beengtem Raum erreicht der Körper möglicherweise keine
ausreichende Geschwindigkeit, um im Falle eines Absturzes eine Arretierung des HSG auszulösen. Bei Arbeiten auf langsam
verrutschendem Material, wie Sand oder Korn, wird unter Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, um
eine Arretierung des SRD auszulösen.
2.4
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu diesen Gefahren zählen u. a.: Hitze,
Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe
Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
2.5
FALLRAUM: Abbildung 3 zeigt die Komponenten eines Absturzsicherungssystems. Es muss ein ausreichender Fallraum vorhanden
sein, um einen Absturz zu bremsen, bevor der Benutzer auf den Boden oder andere Hindernisse auftrifft. Der Fallraum wird durch
eine Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter: Ort der Verankerung, (A) Länge des Verbindungsmittels, (B) Verzögerungsdistanz
des Verbindungsmittels oder maximaler Bremsweg des SRDs, (C) Auffanggurt-Dehnung und Länge und Setzung der Auffangöse/
des Verbindungselements (in der Regel ein Sicherheitsfaktor von 1 m). Einzelheiten bezüglich der Berechnung des Fallraums
entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanweisung, die dem Absturzsicherungssystem beiliegt.
1 Schutzausrüstung gegen Absturz:
2 Absturzsicherungssystem:
eine Absturzgefahr erreicht.
3 Sachkundige Person:
Eine Person mit einem anerkannten Diplom oder einem professionellen Abschluss und umfangreicher Erfahrung in der Absturzsicherung.
Diese Person muss sich in Absturzsicherungs-Design, -Analyse, -Bewertung und -Spezifikation auskennen.
4 Sachkundige Person:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen,
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
5 Autorisierte Person:
Für Zwecke der Z359-Normen eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer
Absturzgefahr ausgesetzt ist.
6 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
7  Inspektionshäufigkeit:
einen Sachkundigen erforderlich machen.
und Retter
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die Teammitglieder sind
5
6
Eine Kombination von Absturzsicherungsgeräten, die konfiguriert sind, um einen freien Fall aufzuhalten,
Eine Kombination von Absturzsicherungsausrüstungen, die durch ihre Konfiguration verhindern, dass der Schwerpunkt der Person
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
.
4
Die Inspektionsverfahren werden im „Inspektions-
7
ANSI/OSHA
6 kN (1.350 lb)
6 kN (1.350 lb)
44
oder ein
-
1
2
. Die Verwendung
3
CE
6 kN (1.350 lb)
6 kN (1.350 lb)

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières