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sich im Inneren des Gefahrenbereichs der
Maschine aufhalten, verantwortlich.
Unter diesem Bereich versteht sich der
Abstand mit einem Radius von 10m, au-
sgehend von der Mitte des Anbaugeräts,
welches an der Maschine angebracht ist
[ Abb.
02].
GEFAHR!
Der
in
diesem
Gefahrenbereich widerruft und ersetzt
den aufgeführten Gefahrenbereich im
Bedienungs- und Wartungshandbuch
der Maschine P 130.
Wenn die Maschine in Betrieb ist, ist der
Aufenthalt im Gefahrenbereich untersa-
gt. Ausschließlich der Anwender, der das
Handbuch vollständig gelesen und ver-
standen hat, ist dazu berechtigt, sich im
Inneren dieses Bereiches aufzuhalten und
den Platz hinter dem festzuhaltenden Len-
kholm, einzunehmen.
Vor Inbetriebnahme der Maschine den
umliegenden Bereich prüfen. Insbesonde-
re auf die Anwesenheit von Kindern und
Tieren achten.
Vor Bearbeitung eines bestimmten Berei-
ches muss dieser von Fremdkörpern be-
freit werden.
Während des Arbeitsvorgangs immer auf
D -6
Absatz
definierte
den Boden und den umliegenden Bereich
achten. Im Falle von unerwünschten und/
oder gefährlichen Gegenständen muss die
Maschine, vor Verlassen des Arbeitsplat-
zes zur Beseitigung der Gegenstände, ab-
geschaltet und gesichert werden, um ein
plötzliches und/oder unerwartetes Starten
und/oder einem Umkippen vorzubeugen.

2.2. KLEIDUNG

Während der Arbeit MÜSSEN immer Si-
cherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und
ein Gehörschutz mit einer Schalldämpfung
von mindestens 20 dB getragen werden.
Die
Anschaffung
Schutzausrüstung obliegt ausschließlich
dem Kunden oder Anwender der die Ma-
schine nutzt.
Empfohlen wird zudem die Verwendung
von Schutzbrillen und einer strapazier-
fähigen Kleidung mit langen Ärmeln und
Hosenbeinen.
Vorsicht, denn bei in Betrieb stehender
Maschine besteht Verletzungsgefahr an
Fingern oder Füßen.
dieser
individuellen

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