Gaspardo PRIMAVERA Emploi Et Entretien page 79

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Schlepperanschluß
1) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration
ankuppeln.
2) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
3) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser
Bereich ist eine Gefahrenzone.
4) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
5) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und
den Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen
zu betätigen (Abb. 5).
6) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät
zu treten (Abb. 5). Man darf sich nur zwischen die Teile
begeben, nachdem die Standbremse betätigt und die Räder
mit einem Keil oder Stein geeigneter Größe abgesichert
wurden.
7) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt
zur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher
Frontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen
auszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepper-
leistung mit dem Gewicht, das die Sämaschine auf die
Dreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen. Im Zweifelsfall den
Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
8) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare
Gesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-
verkehrsordnung beachten.
Teilnahme am Straßenverkehr
1) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die
Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung zu beachten,
die in dem jeweiligen Land gelten.
2) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen
ausgerüstet sein.
3) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene
oder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
4) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen
Straßen und an Gefällen geboten.
5) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt und befestigt werden; prüfen,
daß die Abdeckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut
verschlossen sind. Den Schalthebel der hydraulischen
Hubvorrichtung in die blockierte Stellung bringen.
6) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entleeren.
cod. G19503100
GEBRAUCH UND WARTUNG
fig. 5
g
7) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet.
8) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
9) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper
angebrachten Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der
Signalisierungs- und Beleuchtungsvorrichtungen des
Schleppers verdecken, müssen diese Vorrichtungen auch
an den Ausrüstungen angebracht werden, wobei die
Vorschriften der im jeweiligen Anwendungsland geltenden
Straßenverkehr-sordnung zu beachten sind. Beim Gebrauch
ist zu kontrollieren, daß die Anlange einwandfrei funktioniert.
Gelenkwelle
1) Die angeschlossene Ausrüstung kann nur gesteuert werden,
wenn ihre Kardanwelle mit Überbelastungssicherheits- und
Schutzvorrichtungen versehen ist und wenn diese mit der
speziellen Kette befestigt sind.
2) Ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Kardanwelle
benutzen.
3) Ein- und Ausbau der Kardanwelle muß
abgestelltem Motor erfolgen.
4) Stets auf die richtige Montage und die Sicherheit der
Kardanwelle achten.
5) Die Drehung des Kardanwellenschutzes mittels der
mitgelieferten Kette verhindern.
6) Stets auf den Kardanwellenschutz achten, sowohl in
Transport- als in Arbeitsposition.
7) Den Kardanwellenschutz oft und regelmäßig prüfen; dieser
muß immer in einwandfreiem Zustand sein.
8) Vor dem Einschalten der Zapfwelle muß die Solldrehzahl
erreicht sein. Sicherstellen, daß die Drehzahl mit der Drehzahl
übereinstimmt, die auf dem an der Maschine angebrachten
Aufkleber angegeben ist.
9) Vor dem Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, daß
sich weder Personen noch Tiere im Wirkungskreis aufhalten
und daß die eingestellte Drehzahl der Solldrehzahl entspricht.
Nie die vorgesehene Höchstdrehzahl überschreiten.
10) Auf die sich drehende Gelenkwelle achten.
11) Die Zapfwelle nicht bei abgestelltem Motor oder gleichzeitig
mit den Rädern einschalten.
12) Die Zapfwelle immer ausschalten, wenn die Kardanwelle
einen zu großen Winkel einnimmt (nie über 10 Grad – Abb.
6) und wenn sie nicht gebraucht wird.
13) Die Kardanwelle nur reinigen und fetten, wenn die Zapfwelle
ausgeschaltet ist, der Motor stillsteht, die Feststellbremse
gezogen und der Zündschlüssel herausgezogen ist.
14) Die Kardanwelle in ihre spezielle Halterung legen, wenn sie
nicht verwendet wird.
15) Nach dem Ausbau der Kardanwelle den Zapfwellenanschluß
wieder mit dem Stutzen verschliessen.
DEUTSCH
immer bei
fig. 6
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