Scheppach HS120 Traduction Des Instructions D'origine page 14

Scie circulaire de table
Table des Matières

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• Vor Inbetriebnahme muss die Maschine an eine Ab-
sauganlage mit einer flexiben, schwer entflammbaren
Absaugleitung angeschlossen werden. Die Absaugung
muss sich mit dem Einschalten der Tischkreissäge
selbsttätig einschalten. Die Strömungsgeschwindigkeit
am Absaugstutzen muss 20 m/s betragen.
Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhält lich.
Typ AL V 2: Art. Nr. 7910 4010 – 230 V/50 Hz
Typ AL V 10: Art. Nr. 7910 4020 – 400 V/50 Hz
Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Absau-
ganlage nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
• Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die
Absauganlage noch 3-4 Sekunden nach und schaltet
dann automatisch ab. Der Reststaub wird dabei, wie
in der Gefahrstoffverordnung gefordert, abgesaugt. Dies
spart Strom und reduziert den Lärm. Die Absauganlage
lauft nur während die Arbeitsmaschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muss zum
Absaugen eine Absauganlage eingesetzt werden.
• Absauganlage oder Entstauber bei laufender Arbeitsma-
schine nicht abschalten oder entfernen.
• Die Tischkreissäge ist ausschließlich zum Bearbeiten
von Holz und holzähnlichen Werkstoffen konstruiert. Es
dürfen nur Original Werkzeuge und Zubehör eingesetzt
werden. Je nach Schnitt und Holzart (Massivholz, Sperr-
holz oder Spanplatten) das erforderliche Sägeblatt nach
Norm EN 847-1 einsetzen. Beachten Sie das Werkzeug-
Sonderzubehör.
• Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewusst unter Beachtung der Bedienungsanweisung
benutzen. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (las-
sen).
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Her stellers, sowie die in den Technischen Daten an-
gegebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schaden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür tragt allein
der Benutzer.

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