Geräuschkennwerte; Symbole Gerät; Bestimmungsgemäße Verwendung - ATIKA T 250 N-2 Notice Originale

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  • FRANÇAIS, page 23
Geräuschkennwerte
DIN EN ISO 3744
Einsatz der Maschine als Tischkreissäge mit serienmäßigem
Sägeblatt.
Schalleistungspegel
L
= 104 dB(A)
WA
Messunsicherheitsfaktor: 3 dB
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen da-
mit nicht zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen.
Obwohl es einen Zusammenhang zwischen Emissions- und
Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet
werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind
oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz
vorhandenen Immissionspegel beeinflussen können, beinhalten
die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes,
andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen
und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeits-
platzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese
Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere
Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung
und Sicherheitshinweise lesen und beachten.
Augen- und Gehörschutz tragen
Staubschutzmaske tragen.
Vor Reparatur-, Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten Motor abstellen und Netzstecker
ziehen.
Nicht dem Regen aussetzen. Vor Feuchtig-
keit schützen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände
durch das Sägeblatt
Das Produkt entspricht den produktspezifisch
geltenden europäischen Richtlinien.
Maschine Schutzklasse II (schutzisoliert)
Elektrische Geräte gehören nicht in den
Hausmüll. Geräte, Zubehör und Verpackung
einer umweltfreundlichen Wiederverwertung
zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
2
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz
L
= 91 dB(A)
pA
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen zur
Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen, alle
Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
Nehmen Sie bitte das beiliegende Monta-
ge- und Bedienungsblatt zur Hand, wenn
im Text auf die Bild-Nr. verwiesen wird.
...
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Tischkreissäge ist ausschließlich zum Längs- und Quer-
schneiden von Massivholz und Plattenwerkstoffen wie
Spanplatten, Tischlerplatten und Mdf-Platten mit quadrati-
schem oder rechteckigem Querschnitt unter Verwendung
von HM - Kreissägeblättern vorgesehen, wobei nur Säge-
blätter verwendet werden dürfen, die der Norm EN 847-1
entsprechen.
Der Durchmesser des Sägeblattes muss zwischen 248 und
250 mm liegen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochle-
gierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser
Stahl hart und spröde ist. Verletzungsgefahr durch Bruch
des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblatt-
stücken.
Das Schneiden von Rundmaterial (Rundhölzer, Brennholz o.
ä.) ist nicht zulässig.
Die Säge darf nicht zum Falzen oder Nuten verwendet wer-
den.
Verwenden Sie die Säge nicht zum Einsetzschneiden (im
Werkstück beendete Nuten).
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und geführt werden können.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befol-
gung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.

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