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lifter GS/PRO S2 Traduction De La Notice Originale page 17

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  • FRANÇAIS, page 12
- Füllen Sie bei Bedarf Öl nach, bis der Stand 20 mm unter dem Rand des Behälters liegt.
- Bedienen Sie mehrmals die Pumpe, um die Luft aus dem hydraulischen Kreislauf entweichen zu lassen
- Setzen Sie nun den Deckel (202), die Dichtung (11) und das Schutzgehäuse (204) wieder auf.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINUNGEN (27.7)
Der Hersteller übernimmt die Garantie für seine in den Markt gebrachten Produkte, dies geschieht nach den derzeitig
gültigen Vertragsbedingungen und Gesetzen. Die Garantie hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Kaufdatum des
Produkts durch den Betreiber/Kunden. Der steuerrechtlich gültige Kaufbeleg ist für die Bestimmung dieses Datums
ausschlaggebend. Um vom Garantierecht Gebrauch machen zu können, muss ein Dokument vorgelegt werden, das ein-
deutig das Erwerbsdatum des Produkts bescheinigt. Jede Art von Reparatur muss durch ein vom Hersteller dazu befugtes
/ entsprechend zertifiziertes Kundendienstcenter durchgeführt bzw. bei diesem angefordert werden. Es dürfen keinerlei
Eingriffe durchgeführt werden, bevor man sich an dieses Kundendienstcenter wendet, um einen Verfall des Rechts auf
Garantie zu vermeiden. Der Hersteller wird – nach eigenem Ermessen – jedes Element, das während eines normalen
Gebrauchs fehlerhaft erscheint, seitens eines dazu befugten Kundendienstcenters bzw. durch den Hersteller selbst
reparieren bzw. austauschen. Der Hersteller behält sich das Endentscheidungsrecht im Hinblick auf die Genehmigung
jedes einzelnen Garantieanspruchs vor. Jedes Produkt muss einem regelmäßigen Wartungsprogramm entsprechend der
gelieferten Dokumentation unterzogen werden. Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden. Jedes in Garantie
ausgetauschte Element wird Eigentum des Herstellers. Alle während der Garantiezeit ausgetauschten Komponenten
werden als Teil des Originalprodukts betrachtet und demzufolge läuft auch die Garantie dieser Teile zusammen mit der
des Originalprodukts ab. Die Garantie ist nicht übertragbar und demzufolge muss jeder Garantieanspruch durch den
ursprünglichen Eigentümer angemeldet werden. Die Garantie beschränkt sich auf den Austausch der Teile (und auf die
mit diesem Vorgang eng verbundenen Kosten), die einen Konstruktionsfehler bzw. einen Produktionsmangel aufweisen.
Jede andere Art von Haftung bzw. Verpflichtung zur Erstattung von weiteren Kosten sowie der direkten bzw. indirekten
Schäden und der Verluste beim Gebrauch bzw. für eine mangelnde Verwendung, sowohl vollkommen noch teilweise,
ist ausgeschlossen. Die Garantie der Originalersatzteile beträgt 6 Monate ab dem Kaufdatum des Produkts durch den
Betreiber/Kunden. Der steuerrechtlich gültige Kaufbeleg ist für die Bestimmung dieses Datums ausschlaggebend. Die
während der Garantiezeit durchgeführten Reparaturen gelten frei Wiederverkäufer, der den Verkauf getätigt hatte bzw.
frei dem Kunden nächstliegenden dazu befugten Kundendienstcenters.
Diese Garantie deckt nicht folgende Leistungen:
A) Jede Art von Mangel, der durch verschmutztes Öl bzw. von nicht geeigneten Ölen und Schmiermitteln
verursacht wird.
B) Die Kosten für die Verpackung und den Versand des Garantieanspruchs.
C) Produkte, die ohne eine schriftliche Zustimmung seitens des Herstellers geändert oder auf andere Weise
manipuliert wurden.
D) Mängel (aber nicht nur auf diese beschränkt), die durch einen normalen Verschleiß und Gebrauch, auf einen
unsachgemäßen Gebrauch, auf Missbrauch, Fahrlässigkeit, eine unsachgemäße Installierung und Benutzung
zurück zu führen sind.
E) Stöße, Feuer, Überschwemmungen und / oder unvorhergesehene Ereignisse, auch wenn diese geologischer
oder atmosphärischer Art sind.
F) Kosten, die durch Verzögerungen der Reparatur oder des Austausches der fehlerhaften Teile oder die eventuelle
Miete von Geräten, die während der Reparatur benutzt werden, entstehen.
ANHANG - Garantieerweiterung
Hubwagen der Serie "GS" & "PREMIUM"
Die dem Betreiber/Kunden für Hubwagen der Serie "GS" und "PREMIUM" gewährte Garantie beträgt 36 Monate ab
dem Kaufdatum, unter Ausschluss aller dem Verschleiß ausgesetzten Teile und Materialien. Der steuerrechtlich gültige
Kaufbeleg ist für die Bestimmung dieses Datums ausschlaggebend.
Batterien: Batterien werden als Komponente betrachtet, die dem Verschleiß ausgesetzt sind. Sie unterliegen den im
Handbuch beschriebenen Wartungen und Betriebsanweisungen. Die Garantie verfällt im Falle eines Verstoßes gegen
die im Handbuch aufgeführten Anweisungen.
Der Hersteller schließt alle anderen Garantiebedingungen, Konditionen, Zusicherungen und Kompromisse, ob
ausdrücklich oder stillschweigender Art, aus. Diese Garantiebedingungen können nur schriftlich durch den Hersteller
geändert werden. Diese Garantie beinhaltet bestimmte Rechte und Pflichten, die von Land zu Land variieren können
Casole D'Elsa, (Italy)
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