Gesetzliche Sachmängelhaftung Und Garantie - RIESE & MULLER Charger Traduction De La Notice Originale

E-bikes et vélos cargo
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E-Bike-Pass
Deutsch
7. Inspektion – nach spätestens 12.000 km oder
6 Jahren ab Verkaufsdatum
Ausgetauschte oder reparierte Teile:
Auftrags-Nr.:
Datum:
Stempel und Unterschrift des Händlers:
Gesetzliche Sachmängelhaftung
und Garantie
Gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Die gesetzliche Sachmängelhaftungsfrist für Ihr E-Bike beträgt zwei Jahre, gerechnet
vom Zeitpunkt der Abholung Ihres E-Bikes bei Ihrem Fachhändler bzw. der Zustellung bei
Ihnen zu Hause bei Home Delivery. Obwohl wir zwei Jahre für die Mängelfreiheit aller
Komponenten einstehen, unterliegen einige Bauteile funktionsbedingt einem Verschleiß
und müssen bei Erreichen ihrer Verschleißgrenze ausgetauscht werden.
Für eine Übersicht der Bauteile, die funktionsbedingt einem Verschleiß unterliegen,
schauen Sie bitte in die Auflistung im Kapitel "Inspektionen und Lebensdauer".
Müssen Verschleißteile aufgrund ihres Verschleißes ausgetauscht werden, fällt dies nicht
unter die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Garantie
Ungeachtet der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung geben wir Ihnen bei
allen E-Bike-Modellen gemäß unseren Garantiebedingungen fünf Jahre Garantie im
Falle eines Rahmenbruchs. Weiterhin geben wir Ihnen eine freiwillige Garantie auf den
Akku von zwei Jahren: Wir garantieren Ihnen, dass der Akku nach zwei Jahren oder
500 Ladezyklen (je nachdem, was zuerst erreicht wird) noch eine Kapazität von 60 %
aufweist. Alle Garantieversprechen beziehen sich auf den Privatkunden im Ersterwerb
gemäß unseren Garantiebedingungen.
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