Gesetzliche Gewährleistung / Garantie - RIESE & MULLER E-BIKES Mode D'emploi

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
Riese und Müller steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass Ihr E-Bike
nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder min-
dern. Ihr Anspruch darauf endet zwei Jahre
nach Kauf des E-Bikes. Der Gewährleis-
tungsanspruch richtet sich jeweils gegen
den jeweiligen Verkäufer. In einem ersten
Schritt besteht ein Nacherfüllungsanspruch,
insbesondere auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche
bestehen nur für anfängliche Fehler, die also
im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhan-
den waren. In den ersten sechs Monaten
nach der Übergabe wird vermutet, dass es
sich bei einem auftretenden Fehler um einen
anfänglichen handelt. Ungeachtet der geset-
zlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung
gewährt Riese & Müller fünf Jahre Garantie
auf den Bruch von Rahmen und Hinterrad-
schwinge.
Diese über die gesetzlich vorgeschriebene
Sachmangelhaftung hinausgehende Garan-
tie gilt nur, wenn folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des E-Bikes.
• Sie haben Ihr E-Bike innerhalb von vier
Wochen nach Übergabe durch den Händler
online unter folgendem Link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• Der E-Bike-Pass im Anhang (S.52 ff.) wurde
vollständig ausgefüllt und sämtliche dort
aufgeführten Inspektionen vom Fachhänd-
ler vorgenommen und eingetragen.
DE-42
Im Schadenfall muss der vollständig aus-
gefüllte Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
eingeschickt werden. Bewahren Sie die-
se Dokumente deshalb sorgfältig auf. Wir
ersetzen den defekten Rahmen bzw. die
Hinterradschwinge. Arbeitskosten für den
Umbau und Frachtkosten werden in Rech-
nung gestellt. Diese Garantie gilt nur für
den Ersterwerber. Darüber hinausgehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen. Durch
eine etwaige Garantieleistung wird die ur-
sprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch u.a.
Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde
Wartung und Pflege), Sturz, Überbelastung
durch zu große Beladung, durch unsach-
gemäße Montage und Behandlung sowie
durch Veränderung des E-Bikes (An- und
Umbau von zusätzlichen Komponenten),
Tuning.
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder
Überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.
Die hier beschriebenen Bedingungen gelten
nicht bei gewerblichem Einsatz.
HINWEIS!
Die für die Registrierung notwendige
Rahmen- und Seriennummer
entnehmen Sie dem Aufkleber
unterhalb des Ober- oder Unterrohrs
(Load / Packster: unter dem Akku).

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