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AL-KO GT 2025 Traduction De La Notice D'utilisation Originale page 27

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  • FRANÇAIS, page 78
Entsorgung
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher:
Beim Transport auf Straße, Schiene und
Wasser muss auf der Verpackung ein
Warnaufkleber angebracht sein, wenn
der Akku/die Akkus dem Gerät beigelegt
sind. Wenn der Akku/die Akkus in das
Gerät eingesetzt bzw. eingebaut sind, ist
kein Warnaufkleber notwendig, weil die
Außenverpackung/Originalverpackung
bereits bestimmten Vorschriften entspre-
chen muss.
Beim Lufttransport muss in jedem Fall ein
Warnaufkleber auf der Verpackung ange-
bracht sein. Die Gewichtsobergrenzen für
zusammen mit dem Gerät versendete
Akkus sind zu beachten: max. 5 kg Akku-
gewicht je Paket und max. 2 Stück je Pa-
ket, wenn der Akku/die Akkus dem Gerät
beigelegt sind.
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
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11 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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