5. Lagern
GEFAHR
Alle Lagerungsarbeiten dürfen nur von den QUALIFIZIERTEN TECHNIKERN durchgeführt werden (Paragraph 2.2.1).
GEFAHR
Der QUALIFIZIERTE TECHNICKER muss sicherstellen, dass am Gerät keine Netzspannung vorhanden ist, bevor die
Kabel abgetrennt werden. Alle Batterietrennschalter an der USV und am EBC müssen geöffnet sein.
5.1
Batterien
Die Batterien können unter folgenden Bedingungen gelagert werden, ohne sie aufladen zu müssen:
- bis zu 6 Monate, wenn die Temperatur zwischen +20°C (+68°F) und +30°C (+86°F) liegt;
- bis zu 3 Monate, wenn die Temperatur zwischen +30°C (+86°F) und +40°C (+104°F) liegt;
- bis zu 2 Monate, wenn die Temperatur über +40°C (+104°F) liegt.
ACHTUNG
Die Batterien dürfen niemals gelagert werden, wenn sie teilweise oder vollständig entladen sind.
LEGRAND haftet nicht für Schäden oder Fehlbetrieb in Folge einer nicht sachgerechten Lagerung der Batterien.
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