GNB EPzS Notice D'utilisation page 3

Batteries de traction avec éléments à plaques tubulaires
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  • FRANÇAIS, page 14
1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener Batterien.
(Inbetriebnahme einer ungefüllten Batterie siehe gesonderte Vorschrift.)
Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden, ansonsten kön-
nen Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden.
Anzugsmomente für Polschrauben der Endableiter und Verbinder:
Stahl
M 10
23 ± 1 Nm
Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren. Er muß gesichert oberhalb des Schwappschut-
zes oder der Scheideroberkante liegen.
Die Batterie ist gem. Pkt. 2.2 nachzuladen. Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis
zum Nennstand aufzufüllen (DIN 43530-4).
2. Betrieb
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterien
für Elektrofahrzeuge».
2.1 Entladen
Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden.
Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im
stromlosen Zustand erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer sind betriebsmäßige Entladungen von
mehr als 80% der Nennkapazität zu vermeiden (Tiefentladungen).
Dem entspricht eine minimale Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Entladung.
Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht stehen bleiben. Dies gilt auch
für teilentladene Batterien.
2.2 Laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 und
DIN 41774 sind zulässig.
Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Über-
lastungen der elektrischen Leitungen und Kontakte, unzulässige Gasbildung und Aus-
tritt von Elektrolyt aus den Zellen zu vermeiden.
Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme gem. DIN EN 50272-3 nicht überschritten
werden. Wurde das Ladegerät nicht zusammen mit der Batterie beschafft, ist es zweck-
mäßig, dieses vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung überprüfen zu
lassen.
Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel
bzw. Abdeckungen von Batterieeinbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen. Die
Lüftung gem. EN 50272-3 ist sicherzustellen. Die Verschlußstopfen bleiben auf den
Zellen bzw. bleiben geschlossen.
Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete
Ladegerät zu schließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten.
Beim Laden steigt die Elektrolyttemperatur um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung
erst begonnen werden, wenn die Elektrolyttemperatur unter 45 °C liegt.
Die Elektrolyttemperatur von Batterien soll vor der Ladung mindestens +10 °C betra-
gen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird.
Die Ladung gilt als abgeschlossen, wenn die Elektrolytdichte und Batteriespannung
über 2 Stunden konstant bleiben.
Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen:
Dies sind Batterien, die gemäß EN 50 014, DIN VDE 0170/0171 Ex I in schlagwetterge-
fährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kommen.
Die Behälterdeckel sind während des Ladens und des Nachgasens so weit abzuheben
oder zu öffnen, daß ein entstehendes explosionsfähiges Gasgemisch durch ausrei-
chende Belüftung seine Zündfähigkeit verliert.
Der Behälter bei Batterien mit Plattenschutzpaketen darf frühestens eine halbe Stunde
nach beendeter Ladung aufgelegt oder geschlossen werden.
2.3 Ausgleichsladen
Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Lebensdauer und zur Erhaltung der
Kapazität. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen, nach wiederholt ungenügender
Ladung und Laden nach IU-Kennlinie. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an norma-
le Ladungen durchzuführen. Der Ladestrom kann max. 5 A/100 Ah Nennkapazität be-
tragen (Ladeende siehe Punkt 2.2.).
Temperatur beachten!
Gebrauchte Batterien müssen getrennt von Hausmüll gesammelt und recycelt werden (EWC 160601).
Der Umgang mit gebrauchten Batterien ist in der EU Batterie Richtlinie (2006/66/EC) und den entsprechenden nationalen Umsetzungen geregelt
(hier: Batterie Verordnung).
Wenden Sie sich an den Hersteller ihrer Batterie, um Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Batterie zu vereinbaren, oder beauftragen Sie
einen lokalen Entsorgungsfachbetrieb.
Technische Änderungen vorbehalten.
2.4 Temperatur
Die Elektrolyttemperatur von 30 °C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Tem-
peraturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die verfüg-
bare Kapazität.
55 °C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig.
2.5 Elektrolyt
Die Nenndichte des Elektrolyten bezieht sich auf 30 °C und Nennelektrolytstand in
vollgeladenem Zustand. Höhere Temperaturen verringern, tiefere Temperaturen erhö-
hen die Elektrolytdichte. Der zugehörige Korrekturfaktor beträgt –0,0007 kg/l pro K, z.B.
Elektrolytdichte 1,28 kg/l bei 45 °C entspricht einer Dichte von 1,29 kg/l bei 30 °C.
Der Elektrolyt muß den Reinheitsvorschriften nach DIN 43530 Teil 2 entsprechen.
3. Warten
3.1 Täglich
Batterie nach jeder Entladung laden. Gegen Ende der Ladung ist der Elektrolytstand zu
kontrollieren. Falls erforderlich, ist gegen Ende der Ladung mit gereinigtem Wasser bis
zum Nennstand nachzufüllen. Die Höhe des Elektrolytstandes soll den Schwappschutz
bzw. die Scheideroberkante oder die Elektrolytstandsmarke „Min" nicht unterschreiten.
3.2 Wöchentlich
Sichtkontrolle nach Wiederaufladung auf Verschmutzung oder mechanische Schäden.
Bei regelmäßigem Laden nach IU-Kennlinie ist eine Ausgleichsladung (siehe Punkt
2.3.) vorzunehmen.
3.3 Monatlich
Gegen Ende des Ladevorgangs sind die Spannungen aller Zellen bzw. Blockbatterien
bei eingeschaltetem Ladegerät zu messen und aufzuzeichnen.
Nach Ende der Ladung ist die Elektrolytdichte und die Elektrolyttemperatur aller Zellen
zu messen und aufzuzeichnen.
Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unterschiede zwi-
schen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung bzw. In-
standsetzung der Kundendienst anzufordern.
3.4 Jährlich
Gemäß DIN EN 1175-1 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der Isolations-
widerstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN EN 1987-1 durch-
zuführen.
Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den Wert
von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten.
Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω.
4. Pflegen
Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden.
Reinigung gem. ZVEI Merkblatt «Reinigung von Fahrzeugantriebsbatterien». Flüssig-
keit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beschädigun-
gen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszubessern, um Isolati-
onswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird
der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweckmäßig, hierfür den Kundendienst anzu-
fordern.
5. Lagern
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen
in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern.
Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebe-
handlungen gewählt werden:
1. monatliche Ausgleichsladung nach Punkt 2.3.
2. Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,27 V x Zellenzahl.
Die Lagerzeit ist bei der Lebensdauer zu berücksichtigen.
6. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3. vereinfachen die Fehlersuche und die
Störungsbeseitigung.
Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
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