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Ottobock 17AD100 Instructions D'utilisation page 29

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  • FRANÇAIS, page 46
4) Die Federschraube (Pos. 2) mit einem Torxschlüssel lösen und entneh­
men. (Optional: Sollten sich mehrere Bauteile gleichzeitig lösen, kann
über die Federaufnahme (Pos. 6) von unten mit einem Torxschlüssel ge­
kontert werden, um so die Bauteile lösen und zerlegen zu können.)
5) Die Reaction-Feder (Pos. 4) aus dem Cover entfernen.
6) Die Unterlegscheibe (Pos. 5) entnehmen.
7) Den Federnaufnahme (Pos. 6) mit dem Torxschlüssel lösen und entfer­
nen.
8) Die Gelenkverschraubung lösen und den Fußbügel demontieren.
9) Den Federstößel (Pos. 7) mit Lagerhülse (Pos. 8) und Anschlagstift
(Pos. 10) mit einem Torxschlüssel durch leichtem Druck, von unten, ge­
gen den Anschlagstift drücken und aus dem Trägerlement (Pos. 9) her­
auslösen. Dabei die Teile aus dem Cover (Pos. 11) herausdrücken.
10) Den Montageadapter auf das Trägerelement (Pos. 9) aufsetzen und mit
einem Torxschlüssel vom Grundkörper lösen. INFORMATION: Das Trä­
gerelement halbjährlich im Rahmen der Wartung überprüfen und
nach einem Jahr mit neuem Trägerelement zu tauschen.
11) Den Anschlagstift (Pos. 10) mit einem Torxschlüssel vom Federstößel
und der Lagerhülse lösen.
12) Die Lagerhülse (Pos. 8) vom Federstößel (Pos. 7) abziehen (2546884).
Überprüfen und Schmieren
1) Die Abdeckkappe (Pos. 1) und das Cover des Moduls (Pos. 11) auf Ver­
schleiß prüfen und bei Verschleißerscheinungen austauschen.
2) Die Lagerhülse (Pos. 8) und den Anschlagstift (Pos. 10) überprüfen und
bei Verschleißerscheinungen austauschen.
3) Nur die Außenflächen der Federaufnahme (Pos. 6) mit einem leichten
Schmierfilm versehen. Zu viel Schmiermittel unbedingt vermeiden!
4) Alle Bauteile vor dem Zusammensetzen sorgfältig überprüfen und reini­
gen. Je nach Abnutzungsgrad die Teile austauschen.
Zur Montage des Reaction-Moduls siehe Kapitel "Reaction-Modul montie­
ren".
9 Entsorgung
Das Produkt gemäß den geltenden nationalen Vorschriften entsorgen.
10 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des
Verwenderlandes und können dementsprechend variieren.
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