Anmerkungen Zur Umwelt; Verpackung; Lagerung; Entsorgung - cookmax AP10 Manuel D'installation, Utilisation Et Entretien

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Schutz der Atemwege.

4. Anmerkungen zur Umwelt

Das Gerät wurde zur Verwendung in einer durch eine Temperatur zwischen +10 °C und +40°C und
einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 30 und 80% charakterisierten Umgebung konzipiert. Die
Verwendung bei anderer Temperatur bzw. Luftfeuchtigkeit kann beim Gerät zu Anomalien und
unvorhergesehenen Problemen führen.

4.2 Verpackung

Das Gerät befindet sich in einer Verpackung aus einer Kiste und einer Holzpalette, Schutzmaterial
aus Polystyrol sowie Kunststofffolie. Gewicht und Platzbedarf sind angegeben in der Tab. 1 – Abs.
9.
Wir ersuchen Sie, die Verpackung aufzubewahren: Sie kann bei der Lagerung des Geräts, bei einem
Umzug oder für das Versenden des Geräts zur Reparatur oder Wartung an den Zwischenhändler
oder Hersteller nützlich sein.
Das Vorhandensein der gesamten Originalverpackung ist Voraussetzung für eine eventuelle Ersatz-
oder Reparaturforderung im Rahmen der Gewährleistung für das Gerät. Vor dem Einschalten des
Geräts ist es von jedem äußeren und inneren Verpackungsmaterial zu befreien.

4.3 Lagerung

Die Verpackung ist bis zum Zeitpunkt der Installation des Geräts geschlossen zu halten, und bei
der Lagerung sind die Markierungen betreffend die Art der Aufstellung und Lagerung der
Verpackung zu beachten.
Das verpackte Gerät ist stets entsprechend den folgenden Bedingungen aufzubewahren:
nicht im Freien lagern;
in trockener und vor Staub geschützter Umgebung bei einer Temperatur zwischen +0°C und
+50°C sowie einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 30% und 80% aufbewahren;
nicht der Einwirkung aggressiver Stoffe aussetzen;
vor der Einwirkung von Sonnenlicht schützen;
Stöße vermeiden;
Im Falle der Einlagerung für längere Zeit (mehr als drei Monate) regelmäßig den Zustand
aller Verpackungsteile kontrollieren.

4.4 Entsorgung

Am Ende der Lebensdauer des Geräts muss es entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen
Bestimmungen entsorgt werden.
Das Gerät enthält als „Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall" (WEEE) klassifizierte elektrische und
elektronische Komponenten.
Im Sinne der Gesetzesverordnung D.Lgs 49/2014, die die Richtlinie 2012/19/EU umsetzt, schreibt
der Hersteller vor, das Gerät bei autorisierten Sammelzentren abzugeben, damit mögliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Das nebenstehend gezeigte Symbol weist auf die Verpflichtung zur getrennten
Abfallsammlung elektrischer und elektronischer Geräte zum Zeitpunkt ihrer
Verschrottung hin.
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ÜBERSETZUNG DER ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG

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