EdilKamin BERING Installation, Usage Et Maintenance page 120

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Der hydraulische Anschluss muss durch eine Fachkraft
erfolgen, die eine Konformitätserklärung gemäß Gesetzes-
VO 37 ehem. Gesetz 46/90 ausstellen kann.
Bei Installation und Gebrauch des Geräts müssen alle loka-
len und nationalen Gesetzesvorschriften und Europanormen
beachtet werden. In Italien gilt UNI 10683/2012 sowie alle
etwaigen regionalen Vorgaben und Vorgaben der örtlichen
Gesundheitsämter ASL. Es ist in jedem Fall auf die in den
einzelnen Ländern geltenden Gesetze Bezug zu nehmen. Bei
der Installation in einem Mehrparteienhaus sollte zunächst die
Genehmigung des Hausverwalters eingeholt werden.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT
ANDEREN GERÄTEN
Der Heizkessel darf NICHT im gleichen Raum installiert
werden, in dem sich Gasheizgeräte vom Typ B befi nden (wie
zum Beispiel Gasheizkessel, Öfen und Apparate mit Dunstab-
zugshauben), da der Heizkessel den Raum in einen Unterdruck
versetzen und so den Betrieb solcher Apparate gefährden oder
von ihnen beeinfl usst werden könnte.
PRÜFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES
(die Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Heizkessel wird mit einem Netzversorgungskabel gelie-
fert, das an eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist,
vorzugsweise mit einem Magnet-Thermoschutzschalter verse-
hen. Spannungsschwankungen von mehr als 10% können den
ordnungsgemäßen Betrieb des Heizkessels beeinträchtigen.
Falls nicht bereits vorhanden, einen geeigneten Fehlerstrom-
schutzschalter vorsehen.
Die Elektroanlage muss den Vorschriften entsprechen; insbe-
sondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprüfen.
Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung des Einsatzes
entsprechenden Querschnitt aufweisen.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND
WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
wichtig: zum sachgerechten Betrieb muss der Heizkessel bei
der Aufstellung waagerecht nivelliert werden. Der Heizkessel
ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen
aufzustellen:
- Mindestabstand von 10 cm von durchschnittlich entzündba-
rem Material um den Heizkessel herum.
- Wenn der Heizkessel auf einem brennbarem Boden aufgestellt
wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem Material unterge-
fügt werden,die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn min-
destens 40 cm über die Außenmaße der Heizkessel hinausgeht.
Auf den Heizkessel und innerhalb des Sicherheitsabstands
dürfen keine Gegenstände aus brennbarem Material platziert
werden.
Für den Fall der Montage durch eine Wand aus Holz oder ande-
rem brennbaren Material muss das Rauchabzugsrohr angemes-
sen mittels Keramikfaser oder anderem Material mit
gleichen Eigenschaften gedämmt werden.
LUFTEINLASS:
unbedingt zu verwirklichen
Der Raum muss eine Frischluftöffnung von 80 cm² nach außen
haben, oder gleichwertig per Luftverbund zur Verfügung
stehen. Es darf nur einen Heizkessel am Luftverbund angesch-
lossen werden.
Statt dessen kann man die Luft für den Heizkessel auch direkt
aus dem Freien entnehmen, indem man das Rohr mit 4 cm
Durchmesser mit einem Stahlrohrstück verlängert. In diesem
Fall kann es zu Problemen durch Kondenswasserbildung kom-
men, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter
zu schützen das einen freien Querschnitt von mindestens 12
cm² aufzuweisen hat. Das Rohr muss eine Länge von weniger
als 1 Meter aufweisen und darf nicht gekrümmt sein. Es muss
in einen Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten
gerichtet oder mit einem Windschutz versehen ist.
INSTALLATION
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugssystem muss für einzig für der Heizkessel
bestehen (Einleitung in mit anderen Feuerstellen gemeinsa-
mem Schornstein ist nicht zulässig).
Der Abzug erfolgt über den Stutzen mit 8 cm Durchmesser
auf der Rückseite. Am Beginn des senkrechten Teils ist eine
T-Stück mit Kondenswassersammelvorrichtung vorzusehen.
Die Anbindung des Rauchabzugs nach draußen muss mittels
geeigneter Stahlrohre, die nach EN 1856 zertifi ziert sind,
gewährleistet werden. Das Rohr muss hermetisch versiegelt
werden. Für die Dichtigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren
Isolierung ist die Verwendung von Material erforderlich, das ho-
hen Temperaturen widersteht (Silikon oder Dichtmasse für hohe
Temperaturen). Eine eventuelle waagerechte Leitung kann eine
Länge bis zu 2 Metern besitzen.
Es ist eine Anzahl von bis zu drei 90°-Kurven möglich.
Falls der Rauchabzug nicht in einen Schornstein eingeleitet
wird, ist ein senkrechter Rohrabschnitt von mindestens 1,5 m
und ein abschließender Windschutz (gemäß UNI 10683) erfor-
derlich. Das senkrechte Stück kann innen oder außen verlaufen.
Ist das Rohr außen verlegt, muss es angemessen gedämmt
sein. Wird der Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet,
muss dieser für Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls sein
Durchmesser mehr als 150 mm beträgt, muss ein neues Rohr
mit geeignetem Durchmesser und aus geeignetem Material
eingezogen werden (z. B. Nirosta zu 80 mm Durchmesser). Alle
Rohrabschnitte müssen inspizierbar sein. Sollte dieses nicht
abnehmbar sein, müssen Inspektionsöffnungen für die Reini-
gung vorhanden sein. Der Heizkessel wurde für den Betrieb bei
jeder Klimabedingung entwickelt. Sollten besondere Bedin-
gungen vorherrschen, wie z.B: starker Wind, könnten Sicher-
heitsvorrichtungen einschreiten, die den Heizkessel abschalten.
Das Gerät in diesem Fall nicht mit deaktivierten Sicherhei-
tsvorkehrungen betreiben. Wenden Sie sich bei anhaltendem
Problem an den Technischen Kundenservice.
TYPISCHE FÄLLE
Abb. 1
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m, und jedenfalls über den First des Daches hinaus
C-E: Lufteinlass von außen (durchgehender Mindestquerschnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk eingezogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb der
Rückfl ussbereiche.
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Abb. 2

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