Allgemeine Sicherheit - DT SWISS D 232 Manuel D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 26
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen DT Swiss Sattelstütze! Sie haben sich für ein
Qualitätsprodukt made by DT Swiss entschieden.
1. ALLGEMEINES
Dieses Handbuch richtet sich an den Anwender der Sattelstütze. Es beinhaltet Montage, Einstellung,
Wartung und Pflege der Sattelstütze sowie die Garantiebestimmungen.
Weiterführende Informationen und Tätigkeiten, siehe www.dtswiss.com.
Das Handbuch muss vom Anwender vor dem Gebrauch gelesen und verstanden worden sein. Auch
Drittanwender müssen über die nachfolgenden Bestimmungen informiert werden. Bewahren Sie
dieses Handbuch für den späteren Gebrauch auf.
2. SICHERHEIT

2.1 ALLGEMEINE SICHERHEIT

GEFAHR
Falsche Handhabung, falscher Einbau sowie falsche Wartung oder Pflege kann zu Unfällen mit
schwerwiegenden Verletzungen bis hin zum Tod führen!
• Die Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen ist Voraussetzung für einen unfallfreien
Einsatz und eine einwandfreie Funktion.
• Die Montage und Wartung der Sattelstütze setzt grundlegendes Wissen im Umgang und der
Reparatur von Fahrradkomponenten voraus. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Händler.
• Die Sattelstütze ist ausschliesslich gemäss ihrer bestimmungsgemässen Verwendung zu
gebrauchen. Anderenfalls übernimmt der Anwender die Verantwortung.
• Die Sattelstütze muss mit allen Teilen des Fahrrads kompatibel sein.
• Vor der ersten Fahrt muss die Sattelstütze auf Freigängigkeit geprüft werden. Die Sattelstütze
darf in der unteren Stellung nicht auf der Sattelstützenklemme oder am Sitzrohr des
Fahrradrahmens anstehen.
• Die Sattelstützenklemme, das Sitzrohr des Fahrradrahmens und die allenfalls eingesetzte
Reduzierhülse dürfen keine scharfen Kanten aufweisen.
• Nur originale DT Swiss Zubehör- und Ersatzteile verwenden.
• Die Sattelstütze darf nicht verändert oder modifiziert werden. Das Sitzrohr der Sattelstütze darf
nicht gekürzt werden.
• Liegen Beschädigungen oder Anzeichen von Beschädigungen vor, darf die Sattelstütze nicht
verwendet werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Händler.
2.2 KOMPATIBILITÄT
Der Fahrradrahmen muss so konstruiert sein, dass
• eine Sattelstütze mit interner Leitungsverlegung montiert werden kann.
• die Sattelstütze mindestens 90 mm in das Sitzrohr des Fahrradrahmens eingeschoben werden
kann.
• die gewünschte Sitzhöhe eingestellt werden kann, ohne dass die maximale Einstecktiefe von
190 mm überschritten und die minimale Einstecktiefe von 90 mm unterschritten wird.
Es dürfen keine Anhänger, Sattelstützengepäckträger oder andere Anbauteile an der Sattelstütze
angebracht werden.
Wird eine Reduzierhülse verwendet, muss diese eine Mindestlänge von 90 mm besitzen.
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