Einleitung - ATT NUSSBAUM POWER LIFT HDL 6500 SST DG Manuel D'exploitation

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Einleitung

Nußbaum Produkte sind ein Ergebnis langjähriger
Erfahrung. Der hohe Qualitätsanspruch und das
überlegene Konzept garantieren Ihnen Zuverlässig-
keit, eine lange Lebensdauer und den wirtschaftli-
chen Betrieb. Um unnötige Schäden und Gefahren
zu vermeiden, sollten Sie diese Betriebsanleitung
aufmerksam durchlesen und den Inhalt stets be-
achten.
Eine andere oder über den beschriebenen Zweck
hinaus gehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
Die Otto Nußbaum GmbH & Co. KG haftet nicht
!
für daraus entstehende Schäden. Das Risiko da-
für trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
• das Beachten aller Hinweise aus dieser Betriebs-
anleitung und
• die Einhaltung der Inspektion- und Wartungsar-
beiten und der vorgeschriebenen Prüfungen.
• Die Betriebsanleitung ist von allen Personen zu be-
achten, die an der Hebebühne arbeiten. Dies gilt
insbesondere für das Kapitel 4 „Sicherheitsbestim-
mungen".
• Zusätzlich zu den Sicherheitshinweisen der Betrieb-
sanleitung sind die für den Einsatzort geltenden
Regeln und Vorschriften zu beachten.
• Die ordnungsgemäße Handhabung der Anlage.
Verpflichtung des Betreibers:
Der Betreiber verpflichtet sich nur Personen an der
Anlage arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Ar-
beitssicherheit und der Unfallverhütung vertraut
und im Umgang mit der Hebebühne eingewiesen
sind.
• Das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in
dieser Betriebsanleitung gelesen, verstanden und
dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Gefahren im Umgang mit der Anlage:
Die Nußbaum Produkte sind nach den Stand der
Technik und den anerkannten Sicherheits- tech-
nischen Regeln konzipiert und gebaut. Dennoch
können bei unsachgemäßer Verwendung Ge-
fahren für Leib und Leben des Benutzers entstehen
oder Sachwerte beschädigt werden.
Die Anlage darf nur betrieben werden
• für die bestimmungsgemäße Verwendung.
• Wenn sie sich in sicherheitstechnisch einwand-
freien Zustand befindet.
Originalbetriebsanleitung
Organisatorische Maßnahmen
• Die Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort
der Anlage griffbereit aufzubewahren.
• Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemein-
gültige gesetzliche und sonstige verbindliche Re-
gelungen zur Unfallverhütung und zum Umwelt-
schutz zu beachten und anzuweisen.
• Das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten
des Personals ist zumindest gelegentlich unter Be-
achtung der Betriebsanleitung zu kontrollieren!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefor-
dert, persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Anlage in lesbarem Zustand halten!
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festge-
legten technischen Anforderungen entsprechen.
Dies ist nur bei Originalteilen gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung
angegebene Fristen für wiederkehrende Prü-
fungen/Inspektionen einhalten.
Instandhaltungstätigkeiten, Störungsbeseitigung
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-,
Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und -termine
einschließlich Angaben zum Austausch von Teile/
Teilausrüstungen einhalten! Diese Tätigkeiten dür-
fen nur durch Sachkundige, die an einer speziellen
Werksschulung teilgenommen haben, durchge-
führt werde
Gewährleistung und Haftung
• Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen".
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei
Personen- und Sachschäden sind ausgeschlos-
sen, wenn sie auf eine oder mehrere der fol-
genden Ursachen zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der An-
lage
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnahme, Be-
dienen und Warten der Anlage
• Betreiben der Anlage bei defekten Sicherheits-
einrichtungen oder nicht ordnungsgemäß ange-
brachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits-
und Schutzvorrichtungen.
• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebs-
anleitung bezüglich Transport, Lagerung, Monta-
ge, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Rüsten
der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der ...... (z. B. Antriebs-
verhältnisse: Leistung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen und
höhere Gewalt.

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