Dräger X-plore 5500 Notice D'utilisation page 2

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®
Dräger X-plore
Vollmaske
Zu Ihrer Sicherheit
Gebrauchsanweisung beachten
Jede Handhabung an der Vollmaske setzt die genaue Kenntnis und Beach-
tung dieser Gebrauchsanweisung voraus.
Die Vollmaske ist nur für die beschriebene Verwendung bestimmt.
Instandhaltung
Das Gerät muss regelmäßig Inspektionen und Wartungen durch Fachleute
unterzogen werden.
Instandsetzungen am Gerät nur durch Fachleute vornehmen lassen.
Wir empfehlen, einen Service-Vertrag mit Dräger Safety abzuschließen und
alle Instandsetzungen durch Dräger Safety durchführen zu lassen.
Bei Instandhaltung nur Original-Dräger-Teile verwenden.
Kapitel "Instandhaltungsintervalle" beachten.
Zubehör
Nur das in der Bestell-Liste aufgeführte Zubehör verwenden.
Beschreibung/Verwendungszweck
Die Vollmasken schützen Gesicht und Augen vor aggressiven Medien. Sie
dürfen nur mit zertifizierten Atemfiltern der X-plore-Serie verwendet wer-
den. Dazu gehören z. B. ungekapselte Partikelfilter, Partikelfilter, Gasfilter
1)
oder Kombinationsfilter
.
Die Vollmasken können bei Temperaturen von –30
werden.
Für Brillenträger lässt sich eine Maskenbrille einsetzen.
Die Gebrauchsdauer ist u. a. abhängig von Art und Konzentration der
Schadstoffe sowie von der Art des Atemfilters.
Zulassungen
Die genannten Vollmasken sind nach EN 136 CL. 2 zugelassen und
mit CE gekennzeichnet.
Für Australien und Neuseeland gilt AS/NZS 1716:1994.
Was ist was?
11
5
4
3
2
8
10
1
Filteranschluss
5
Spannrahmen
2
Steuerventil
6
Bänderung
3
Innenmaske
7
Dichtrahmen
4
Sichtscheibe
8
Maskenkörper
Typidentische Kennzeichnung
Diese Gebrauchsanweisung beschreibt die Vollmaske mit folgender typ-
identischer Kennzeichnung:
Dräger X-plore 5500
R 55 270
Dräger X-plore 5500L
R 56 655
Symbolerklärung
Es müssen immer zwei Atemfilter gleichen Typs aus einer
Verpackungseinheit eingesetzt werden.
1) Zugehörige Gebrauchsanweisung beachten.
2
5500
o
o
C bis 60
C eingesetzt
6
7
1
9
9
Schelle
10 Schutzkappe
11 Stirnbandlasche
Voraussetzungen für den Gebrauch
— Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft:
mindestens 17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande, Belgien,
UK
mindestens 19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, Australien, Neusee-
land, UK.
mindestens 19,5 Vol.-% in den USA.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
— Die Art der Schadstoffe muss bekannt sein, entsprechende Atemfilter
1)
auswählen
.
WARNUNG
Unbelüftete Räume, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten nicht
betreten werden.
Filtergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die Umgebungsluft
nicht unmittelbar lebens- oder gesundheitsschädlich ist.
Gebrauch
Vor Gebrauch
Der Unternehmer/Anwender muss vor dem ersten Gebrauch folgendes
sicherstellen (siehe Europäische Richtlinie 89/656/EWG):
— die Passform muss richtig sein, damit z. B. einwandfreier Dichtsitz
gewährleistet ist,
— die Persönliche Schutzausrüstung muss mit jeder anderen gleichzeitig
getragenen Persönlichen Schutzausrüstung (z. B. Schutzjacke) zusam-
menpassen,
— die Persönliche Schutzausrüstung muss für die jeweiligen Arbeitsplatz-
bedingungen geeignet sein,
— die Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen Anforde-
rungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des jeweiligen Atem-
schutzgeräteträgers entsprechen.
Atemfilter einsetzen
HINWEIS
Die folgende Beschreibung gilt für ungekapselte Partikelfilter,
Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter. Für Informationen zu weite-
ren Filtern der X-plore-Serie siehe zugehörige Gebrauchsanweisung.
Atemfilter positionieren (1) – Strichmarkierungen gegenüber! – und bis
zum Anschlag verriegeln (2), indem das Atemfilter bis zum spürbaren
Anschlag nach unten gedreht wird (Strichmarkierung des Atemfilters
über dem Pfeilende!).
Das Lösen des Atemfilters erfolgt entgegengesetzt.
WARNUNG
Bajonett nicht einseitig einsetzen! Atemfilter beim Verriegeln nicht ver-
kanten!
1
2

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