Nuova Simonelli AURELIA II Manuel D'instructions page 138

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Zur Vermeidung von gefährlichen
Erhitzungen wird geraten, das
Versorgungskabel über seine gesam-
te Länge abzurollen.
Die
Einlass-
und/oder
Dissipationsgitter, vor allem beim
Tassenwärmer, nicht verstopfen.
Das Versorgungskabel dieser Geräte
darf nicht vom Benutzer ausgewech-
selt werden. Bei Beschädigung des
Kabel, das Gerät ausschalten und
sich für den Kabelwechsel aus-
schließlich an Fachpersonal wenden.
Die Einphasengeräte mit einem Strom
von über 15A und die Dreiphasengeräte,
die ohne Stecker verkauft wurden,
werden direkt über das Kabel an die
Stromversorgung
angeschlossen;
deshalb ist die Verwendung eines
Steckers nicht möglich.
Falls die Entscheidung getroffen wird,
ein solches Gerät nicht mehr zu benut-
zen, ist es wichtig dieses unbrauchbar
zu machen indem man zuerst den
Netzstecker herauszieht und dann das
Versorgungskabel entfernt.
ACHTUNG
VERSCHMUTZUNGSGEFAHR
Nicht die Maschine in der Umwelt entsor-
gen: Für die Entsorgung der Maschine
nach Außerbetriebsetzung wenden Sie
sich an autorisierte Entsorgungsagenturen
oder direkt an den Hersteller, der Ihnen
entsprechende Hinweise geben wird.
12
die
ACHTUNG
UMWELTGEFAHR
Bei Benutzung der Dampfdüse ist
Vorsicht geboten und darauf zu achten,
dass die Hände keinesfalls unter den
Dampfstrahl geraten. Ebenso die Düse
nicht unmittelbar nach dem Gebrauch
berühren.
ACHTUNG
UMWELTGEFAHR
Wir weisen darauf hin, dass die
Fachkraft bei der Durchführung von
Installations-,
Abladeoder Regulierungsarbeiten
Arbeitshandschuhe
Sicherheitsschuhe tragen muss.
Der maximale Geräuschpegel liegt
unter 70db.
Wenn das Wasseranschlussrohr aus-
getauscht wird, darf des nicht weiter
verwendet werden.
Abb. 6
über die Verringerung der Verwendung von
gefährlichen Stoffen in elektrischen und
elektronischen
Abfallentsorgung".
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne" auf
dem Gerät bedeutet, dass das Produkt am
Ende seiner Lebensdauer getrennt gesammelt
werden muss. Der Benutzer muss daher das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer in den
zugelassenen Sammelstellen für getrennte
Abfallsammlung von elektronischen und elekt-
rotechnischen Abfällen beseitigen oder es dem
Verkäufer zurückgeben, falls er ein ähnliches
Gerat kauft, so dass ein Verhältnis 1 zu 1 ent-
steht.
Die
Abfallsammlung vor der Lieferung des alten
Gerätes zu umweltfreundlichen Recycling-,
Abb. 7
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen trägt
dazu bei, eventuelle schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt und Gesundheit zu vermeiden
und unterstützt das Recycling von Stoffen, die
das Gerät beinhaltet. Die unzulässige
Entsorgung des Produktes hat die Verhängung
Wartungs-,
einer Strafe im Sinne der gesetzesvertretenden
Rechtverordnung Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff. der
und
gesetzesvertretenden Rechtverordnung Nr.
22/1997) zur Folge.
ACHTUNG
INFORMATION AN BENUTZER
Im Sinne von Art. 13 der
g e s e t z e s v e r t r e t e n d e n
Rechtverordnung Nr. 151 vom
25. Juli 2005, „Durchführung
der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG
Geräten
sowie
über
angemessene
getrennte

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