Allgemeine Hinweise; Garantie - Dreve EyeVolution Mode D'emploi

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9. Allgemeine Hinweise

Reparatur und Instandsetzungsarbeiten
am EyeVolution
®
Polymerisationsgerät
dürfen nur von autorisierten Fachkräf-
ten ausgeführt werden. Die Stromzufuhr
zum Gerät ist in jedem Fall zu unterbre-
chen. Die Firma Dreve ist nur dann für
die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leis-
tung des Gerätes verantwortlich, wenn
- das Gerät nur für den entsprechenden
Anwendungszweck verwendet wird.
- die Bedienung nur durch fachlich
geschultes Personal erfolgt.

10. Garantie

Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Lie-
ferdatum. Die Garantieleistung gilt nur
für Material- oder Fabrikationsfehler.
Die Garantieansprüche beziehen sich
nicht auf natürliche Abnutzung, ferner
nicht auf Schäden, die nach Gefahren-
übergang infolge fehlerhafter oder nicht
bestimmungsgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, unge-
eigneter Betriebsmittel und solcher
chemischer, elektrochemischer oder
elektrischer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Durch etwa seitens des Bestellers
oder Dritter unsachgemäß vorgenom-
mene Änderungen oder Instandset-
zungs- und Wartungsarbeiten sowie im
Falle der Verletzung von Plomben wer-
den Garantieansprüche ausgeschlossen.
- das Gerät in Übereinstimmung mit
dieser Bedienungsanleitung verwen-
det wird.
- Erweiterungen, Neueinstellungen,
Änderungen oder Reparaturen durch
von ihr ermächtige Personen ausge-
führt werden.
Da wir ständig an der Weiterentwick-
lung unserer Erzeugnisse arbeiten, be-
halten wir uns technische Änderungen
vor.
Mängelhaftung
Mängelansprüche verjähren mit Ablauf
eines Jahres ab Lieferung. Die Män-
gelansprüche beziehen sich nicht auf
natürliche Abnutzung, ferner nicht
auf Schäden, die nach Gefahrenüber-
gang infolge fehlerhafter oder nicht
bestimmungsgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, unge-
eigneter Betriebsmittel und solcher
chemischer, elektrochemischer oder
elektrischer Einflüsse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Durch etwa seitens des Bestellers
oder Dritter unsachgemäß vorgenom-
mene Änderungen oder Instandset-
zungs- und Wartungsarbeiten sowie im
Falle der Verletzung von Plomben wer-
den Mängelansprüche ausgeschlossen.
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