10.4.5 Gefahr durch Funkenbildung
Mechanisch erzeugte Funken können brennbare Gase und Dämpfe entzünden. Gemäß EN 1127-1 Absatz 6.4.4
müssen Funken auch für Kategorie 2 im Normalbetrieb und Störfall ausgeschlossen werden. Im Normalbetrieb
ist durch Flüssigkeitsüberdeckung (Medium Überdeckung der Pumpenhydraulik) keine Funkenbildung möglich.
Das Eindringen bzw. Ansaugen von Fremdteilen (Steine, Metallstücke usw.) durch den Saugstutzen in die
Pumpenhydraulik ist bei einem zu erwartenden Störfall, bei dem die Flüssigkeitskapselung ausfällt, nicht möglich,
da die Pumpe weder Fördermedium noch in ihr enthaltene Feststoffe ansaugen kann.
Die Ex-geschützten Tauchmotorpumpen werden in den belüfteten Schacht über ein Ablasssystem mit zwei
Führungsrohren aus verzinktem Stahl, zwischen denen Gleitklauen aus Grauguss die Führung übernehmen, in
die automatische Kupplungsvorrichtung abgelassen. Die Gleitgeschwindigkeit ist mit max. 0,1 m/s (10 cm/s) so
niedrig, dass auch bei ungünstigsten Bedingungen keine Funkenbildung entstehen kann. Bei der Erstinstallation
sind die Gleitklauen der Ablassvorrichtung mit Kugellagerfett zu schmieren, um Wärme– und Funkenbildung im
ungünstigsten Fall zu unterdrücken.
10.4.6 Gefahr durch heiße Ober昀氀ächen
Heiße Ober昀氀ächen können nur bei einem zu erwartendem Störfall eintreten. Hierbei ist eine betriebsmäßige
Erwärmung auf maximal 70% der Temperaturklassengrenze T4 (135°C) zu erwarten. Sollte jedoch die Temperatur
durch einen Störfall die Temperaturgrenze erreichen, so trennt zwangsläu昀椀g die Temperaturüberwachung des
Elektromotors, welcher über eine gemeinsame Welle mit dem mechanischen Teil (Pumpe) verbunden ist, das
Gesamtaggregat dauerhaft vom Netz.
10.4.7 Gefahr durch statische Au昀氀adung
Elektrostatische Au昀氀adung kann unter bestimmten Bedingungen zündfähige Entladungen freigeben. An den
KESSEL Ex-geschützten Tauchpumpen sind keine au昀氀adbaren isoliert angeordneten leitfähigen Konstruktionsteile
wie z. Bsp. Kunststoffe angebaut. Darüber hinaus ist ein äußerer Anschluss zur Erstellung des Potentialausgleichs
vorhanden, welcher durch den Betreiber zu errichten ist. Werden weitere Bauteile oder Elemente in der Ex-Zone
installiert, so ist vom Betreiber als wichtigste Maßnahme gemäß EN 1127-1 Absatz
6.4.7 das Verbinden und Erden aller leitfähigen Teile und Stoffe vorzunehmen.
10.5
Inbetriebnahme
Sind alle notwendigen und vorher beschriebenen Installation, Sicherheits- und Verfahrensanweisungen
berücksichtigt, muss das Pumpensystem durch eine Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden und wie folgt
getestet werden:
Achtung!
Um
sicherzustellen,
Verwendungsvoraussetzungen arbeitet, ist eine Messung der Aufnahmeleistung (kW) durchzuführen und mit den
Angaben nach der Tabelle im Anhang 1 zu überprüfen. Da die Pumpe zunächst in ein leeres Rohrsystem fördert,
wird sich am Beginn der Förderung, je nach Höhe und Länge, eine höhere Leistungsaufnahme einstellen. Die
Pumpe weiter fördern lassen, bis sich eine endgültige und stabile Leistungsaufnahme eingestellt hat. Liegt die
Leistungsaufnahme innerhalb der angegebenen Leistungsgrenzen des Motors, so kann die explosionsgeschützte
Tauchmotorpumpe endgültig in Betrieb genommen werden. Zeigt es sich dann, dass die Leistungsaufnahme
außerhalb der angegebenen Leistungsgrenzen des Motors liegt, darf die Ex-geschützte Pumpenanlage nicht in
Betrieb genommen werden! In diesem Fall ist die Rohrkennlinie der installierten Druckleitung zu berechnen und zu
bestimmen. Über das hauseigene KESSEL Pumpenauslegungsprogramm SmartSelect kann dann der tatsächliche
Betriebspunkt der Anlage ermittelt werden. Zur sicheren und Ex-konformen Inbetriebnahme eine(n) Mitarbeiter(in)
der KESSEL AG kontaktieren!
010-989
Zusatz für Ex-geschützte Ausführungen
dass
das
Pumpensystem
wirklich
in
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den
unter
Absatz
2.2
beschriebenen
2017/04