Mikrobiologische Überprüfung Von Dezentralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten; Personalanforderungen - Ecolab DG1-III-DLA-PCB Manuel D'utilisation

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2.6
Mikrobiologische Überprüfung von dezentralen Desinfektionsmittel-
Dosiergeräten
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dosiergerätes nach RKI-Richtlinie
„Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezentralen
Desinfektionsmittel-Dosiergeräten" (Bundesgesundheitsblatt 2004 . 47: 67-72)
verantwortlich.
Die jährlich geforderten hygienisch-technischen Überprüfungen sind in der Betriebs- und
Montageanleitung der Dosiergeräte im Punkt Wartung beschrieben.
Sofern der Betreiber eine situationsbezogene hygienisch-mikrobiologische Überprüfung
des Dosiergerätes nach RKI-Empfehlung „Anforderung an die Hygiene bei der Reinigung
und Desinfektion von Flächen" (Bundesgesundheitsblatt 2004-47: 51-61, Punkt 4.5)
durchführt, sollte dies wie in
Überprüfung von dezentralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten" auf Seite 44
beschrieben erfolgen.
2.7

Personalanforderungen

Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere
Verletzungen und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes und entsprechend geschultes
Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist,
dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren
Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am
Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten. Halten Sie unbedingt unbefugte Personen fern.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur
ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn
ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Ä Kapitel 10.1 „Vorgaben zur mikrobiologischen
17
Sicherheit
MAN049250 Rev. 1-01.2021

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